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Hallo!
Ich wende mich an euch, weil ich derzeit ein kleines Problem mit meinem AG habe. Das Ganze ist etwas kompliziert, aber ich versuche alles verständlich zu erklären.
Ich arbeite an einer kommunalen Klinik in der Anästhesie und bin derzeit schwanger.
Unser Betriebsarzt hat mir Ende März mittgeteilt, dass ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen soll, weil mein Masernschutz (trotz Impfungen) nicht ausreichend ist. Aus diesem Grund darf ich nicht mehr mit Patienten arbeiten.
Bis 10.4. war ich dann im (regulär geplanten) Urlaub bzw. danach krank geschrieben, weil mein Chef erst noch abklären musste, ob ein alternativer Arbeitsplatz für mich möglich ist. Mein Chef war auch bis zum 10.4. im Urlaub.
Am 10.4. bin ich ganz regulär in die Arbeit gegangen und wurde dann erst mal bis auf Weiteres nach Hause geschickt, weil es (vorerst) für mich keine Arbeit gab. Ich bin davon ausgegangen, dass ab diesem Zeitpunkt mein Chef mit der Verwaltung und dem Betriebsarzt alles Weitere klärt, deswegen habe ich auch meine Krankschreibung nicht verlängern lassen.
Letztlich ging das Ganze jetzt seit dem 10.4. hin und her, bis sie sich darauf geeinigt hatten, dass ich jetzt definitiv ein Beschäftigungsverbot bekommen soll. Ich bin aber in diesem Zeitraum wirklich jeden Tag vor dem Telefon gesessen und habe gewartet, ob mein Chef anruft, dass ich ab sofort wieder arbeiten kommen soll.
Jetzt ist die Verwaltung an mich herangetreten, mit der Forderung, ich müsse für den Zeitraum seit dem 10.4. (wo ich ja gar nicht arbeiten durfte!) nachträglich Urlaub nehmen und außerdem meinen Resturlaub für dieses Jahr nehmen, bevor ich ins Beschäftigungsverbot gehe. Kennt sich jemand aus und weiß, ob mein AG mich wirklich dazu zwingen kann?
Ich möchte meinen Urlaub jetzt eigentlich nicht nehmen, weil ich ja so oder so nicht arbeiten darf und dann die freien Tage lieber nach dem Mutterschutz für mein Kind hernehmen möchte. (Aus finanziellen Gründen kann ich leider keine Elternzeit nehmen, sondern muss nach dem MuSchu direkt wieder Vollzeit einsteigen.)
Kann der AG mir wirklich vorschreiben, dass ich meinen gesamten Resturlaub aufbrauche, obwohl es ja gar keine Arbeit für mich gibt?
Ich habe auch schon mit dem Betriebsarzt Kontakt aufgenommen und ihn gebeten, das Beschäftigungsverbot ab dem 10.4. zu datieren. Ist es dann im Beschäftigungsverbot überhaupt möglich Urlaub "abzubauen"?
Wär super, wenn sich jemand melden würde, der sich in der Thematik ein bisschen auskennt und mir vielleicht Tips geben kann, wie ich jetzt weiter vorgehen kann oder selbst schon was Ähnliches erlebt hat.
Gruß