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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!

    Ich wende mich an euch, weil ich derzeit ein kleines Problem mit meinem AG habe. Das Ganze ist etwas kompliziert, aber ich versuche alles verständlich zu erklären.

    Ich arbeite an einer kommunalen Klinik in der Anästhesie und bin derzeit schwanger.
    Unser Betriebsarzt hat mir Ende März mittgeteilt, dass ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen soll, weil mein Masernschutz (trotz Impfungen) nicht ausreichend ist. Aus diesem Grund darf ich nicht mehr mit Patienten arbeiten.

    Bis 10.4. war ich dann im (regulär geplanten) Urlaub bzw. danach krank geschrieben, weil mein Chef erst noch abklären musste, ob ein alternativer Arbeitsplatz für mich möglich ist. Mein Chef war auch bis zum 10.4. im Urlaub.

    Am 10.4. bin ich ganz regulär in die Arbeit gegangen und wurde dann erst mal bis auf Weiteres nach Hause geschickt, weil es (vorerst) für mich keine Arbeit gab. Ich bin davon ausgegangen, dass ab diesem Zeitpunkt mein Chef mit der Verwaltung und dem Betriebsarzt alles Weitere klärt, deswegen habe ich auch meine Krankschreibung nicht verlängern lassen.

    Letztlich ging das Ganze jetzt seit dem 10.4. hin und her, bis sie sich darauf geeinigt hatten, dass ich jetzt definitiv ein Beschäftigungsverbot bekommen soll. Ich bin aber in diesem Zeitraum wirklich jeden Tag vor dem Telefon gesessen und habe gewartet, ob mein Chef anruft, dass ich ab sofort wieder arbeiten kommen soll.

    Jetzt ist die Verwaltung an mich herangetreten, mit der Forderung, ich müsse für den Zeitraum seit dem 10.4. (wo ich ja gar nicht arbeiten durfte!) nachträglich Urlaub nehmen und außerdem meinen Resturlaub für dieses Jahr nehmen, bevor ich ins Beschäftigungsverbot gehe. Kennt sich jemand aus und weiß, ob mein AG mich wirklich dazu zwingen kann?

    Ich möchte meinen Urlaub jetzt eigentlich nicht nehmen, weil ich ja so oder so nicht arbeiten darf und dann die freien Tage lieber nach dem Mutterschutz für mein Kind hernehmen möchte. (Aus finanziellen Gründen kann ich leider keine Elternzeit nehmen, sondern muss nach dem MuSchu direkt wieder Vollzeit einsteigen.)

    Kann der AG mir wirklich vorschreiben, dass ich meinen gesamten Resturlaub aufbrauche, obwohl es ja gar keine Arbeit für mich gibt?

    Ich habe auch schon mit dem Betriebsarzt Kontakt aufgenommen und ihn gebeten, das Beschäftigungsverbot ab dem 10.4. zu datieren. Ist es dann im Beschäftigungsverbot überhaupt möglich Urlaub "abzubauen"?

    Wär super, wenn sich jemand melden würde, der sich in der Thematik ein bisschen auskennt und mir vielleicht Tips geben kann, wie ich jetzt weiter vorgehen kann oder selbst schon was Ähnliches erlebt hat.

    Gruß



  2. #2
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    Also ich weiß nur dass es bei uns häufig schon vorgekommen ist dass nach der Mutterschutzzeit der Rest Urlaub von dem Zeitraum vor der Schwangerschaft genommen wurde (also es musste kein Urlaub vor dem Mutterschutz genommen werden).
    Ich würde mich in der Angelegenheit an den Marburger Bund wenden (sofern eine Mitgliedschaft besteht) denn die können dort sehr kompetent Auskunft geben.



  3. #3
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    Ich hatte gerade noch ein Telefonat mit einem Herrn von der Verwaltung. Die argumentieren, dass es bei den Krakenschwestern auch immer so gemacht wird, weil sie nicht wollen, dass der Urlaub dann so ewig "verschleppt" wird.

    Ich habe darum gebeten, wenigstens noch einige Tage aufzuheben, damit ich dann eben ggf. nach dem MuSchu im Dez. nochmal etwas Urlaub nehmen kann, das wurde mir auch verweigert, mit dem Argument, das könne man ja jetzt noch gar nicht so weit im Vorraus planen. (Quatsch, natürlich kann man das, der Urlaubsplan steht doch schon???)

    Und außerdem wäre es ja nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich, den Urlaub ins nächste Jahr mitzunehmen, das heißt ich müsste meinen Urlaub in jedem Fall noch dieses Jahr nehmen und das würde ja nur jetzt vor dem BV überhaupt noch gehen.



  4. #4
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    Danke für deine Antwort. Der Marburger Bund wäre für mich auch eine Option. Leider brauchen die nur immer ewig, bis man da eine Antwort bekommt. Ich hatte schon Kontakt mit denen und es hat immer so nen Monat gedauert, bis ich da eine Antwort hatte, deswegen wollte ich mal hier nachfragen, ob es sich überhaupt lohnt, der Sache weiter nachzugehen, oder ob ich mit meiner Ansicht vielleicht komplett daneben liege.



  5. #5
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    Als erstes gehst du morgen früh wieder zur Arbeit, zur Not sortierst du in der Prämed Zettel, bis dich jemand nach Hause schickt. Schriftlich natürlich. Dann ruf mal bei eurem Betriebsrat an, die kennen i.d.R. sämtliche Formalia.
    Falls dich der Betriebsarzt nach Hause schicken darf (?) auch das nur schriftlich. In jedem Fall kann man dich nicht zwingen, für ein Beschäftigugnsverbot Urlaub zu nehmen.
    Alternativ gehst du zu deiner Gynäkologin und lässt dich ab morgen wieder krank schreiben oder wie auch immer das in diesem Fall korrekt heißt.

    Wie schon gesagt wurde, Kontakt zum Marburger Bund, Hartmannbund oder alternativ Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen. Lass dich nicht von der Verwaltung über den Tisch ziehen - schlimm genug, wenn das "immer so" gemacht wird.
    Cave auch bei einer Verlängerung eines wg. WB zum Facharzt befristeten Vertrages, hier steht dir eine Verlängerung zu. Das wird in Verwaltungen auch gerne mal übersehen...

    Und: Glückwunsch zum erwarteten Kind



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