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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

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    Wenn dein Arbeitgeber keine Arbeit für dich hat, dann ist das das Problem des Arbeitgebers und Urlaub ist quasi heilig- der kann nicht einfach so angeordnet werden.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #7
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
    Registriert seit
    28.08.2003
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    1.615
    Zitat Zitat von theinvisibleman Beitrag anzeigen
    Als erstes gehst du morgen früh wieder zur Arbeit, zur Not sortierst du in der Prämed Zettel, bis dich jemand nach Hause schickt. Schriftlich natürlich. Dann ruf mal bei eurem Betriebsrat an, die kennen i.d.R. sämtliche Formalia.
    Falls dich der Betriebsarzt nach Hause schicken darf (?) auch das nur schriftlich. In jedem Fall kann man dich nicht zwingen, für ein Beschäftigugnsverbot Urlaub zu nehmen.
    Alternativ gehst du zu deiner Gynäkologin und lässt dich ab morgen wieder krank schreiben oder wie auch immer das in diesem Fall korrekt heißt.

    Wie schon gesagt wurde, Kontakt zum Marburger Bund, Hartmannbund oder alternativ Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen. Lass dich nicht von der Verwaltung über den Tisch ziehen - schlimm genug, wenn das "immer so" gemacht wird.
    Cave auch bei einer Verlängerung eines wg. WB zum Facharzt befristeten Vertrages, hier steht dir eine Verlängerung zu. Das wird in Verwaltungen auch gerne mal übersehen...

    Und: Glückwunsch zum erwarteten Kind
    Klingt für mich sehr vernünftig!

    Auf keinen Fall jetzt einen Urlaubsantrag unterschreiben!



  3. #8
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    38.296
    Die Verwaltung geht es erstmal gar nichts an, WANN in diesem Jahr du deinen Urlaub nimmst. Punkt!
    Und wenn du im Beschäftigungsverbot bist (müsste man dir offiziell bescheinigen), kannst du auch keinen Urlaub nehmen.

    Netter Versuch der Verwaltung und wenn die Krankenschwestern das mit sich machen lassen, deren Sache. Aber ich würde denen klar erklären, dass ich meinen Urlaub zu Jahresende nach dem Mutterschutz nehme und fertig.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Nach §17 des Mutterschaftsgesetzes kann der Urlaub, der vor Beginn des Beschäftigungsverbotes nicht genommen werden konnte, in dem Jahr, wo die Frau aus der Elternzeit/Mutterschutz wiederkommt, und im gesamten folgenden Jahr genommen werden. So dass es auch Quatsch ist, wenn man dir sagt, du müsstest dann den gesamten Urlaub bis Jahresende nehmen.

    Edit: Und was viele nicht wissen, die ganzen Vorteile/Einschränkungen, die man als Schwangere "genießt" und im Mutterschaftsgesetz festgehalten sind, gelten natürlich auch für Stillende…
    Ich glaub an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung (Kaiser Wilhelm II. zu Beginn des 20. Jarhundert)



  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
    Registriert seit
    08.08.2013
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    been there, done that, got the t-shirt
    Beiträge
    3.621
    Nein, im bv bleibt dein Urlaub unberührt.
    Ich würde mich auch an den Marburger Bund (telefonisch) wenden. Habe bisher bei den beiden malen, die ich ihn benötigt habe, noch am selben Tag mit einem arbeitsrechler sprechen können.
    Lass dich nicht verarschen. Dein betriebsarzt soll aber mal aus dem Quark kommen mit dem bv



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