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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
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    Aber wie gesagt: erstmal krank schreiben lassen vom GYN. ruhig offen erklären, was da abgeht in der Firma, irgendeinen Grund im gyn. Bereich wird sich da schon finden lassen. Und wenn es eine Schmierblutung ist.
    Und dann in der Krankschreibung ganz entspannt die "Probleme" angehen...
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  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Ich hab so ein schlaues Buch vom MB (Kirchheimer Handbuch für angestellte Ärztinnen und Ärzte). Dort steht zum Erholungsurlaub folgendes:
    Hat die Schwangere ihren Urlaub vor Beginn des BV noch nicht oder nicht vollständig genommen, so kann sie den Resturlaub nach Ablauf der Fristen im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen. das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sieht eine entsprechende Übertragungsmöglichkeit bei Inanspruchnahme von Elternzeit vor.

    WEnn ein Urlaub allerdings schon genehmigt ist und man danach ein BV in diesem Zeitraum bekommt, hat man quasi Pech gehabt (anders bei der AU, da werden die Urlaubstage ja wieder gut geschrieben.



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  3. #18
    Administrator Avatar von Brutus
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    Facharzt
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    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    WEnn ein Urlaub allerdings schon genehmigt ist und man danach ein BV in diesem Zeitraum bekommt, hat man quasi Pech gehabt (anders bei der AU, da werden die Urlaubstage ja wieder gut geschrieben.
    HAHAHAHA! Daher pisst der Schwan! Sie soll also jetzt ihren Urlaub beantragen, damit der genehmigt werden kann und dann kommt der Betriebsarzt mit dem BV. 2 Fliegen mit einer Klappe. Dank BV verfällt dann auch noch der Urlaubsanspruch...
    Neeee, MORGEN ab zum Arzt und vorerst krank schreiben lassen. Dann schnell mit dem Betriebsarzt reden, was jetzt mit dem BV ist, zur Not halt vom GYN weiterhin krank schreiben lassen oder das BV verhängen lassen...
    Und nichts mit Urlaub beantragen oder unterschreiben...
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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Joa- also der ganze Stress ist ja irgendwie nicht gut für dich und das Kind. Da solltest du dich besser krankschreiben lassen.

    Lass dich blos nicht verarschen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #20
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    BV vom Gyn mit der Begründung vom Betriebsarzt.... wenn der Maserntiter nicht stimmt kann das doch auch der Gynnie machen.
    Oder: Schriftlich der Verwaltung mitteilen, das man gerne bereit ist zu arbeiten mit entsprechendem Arbeitsplatz und der Arbeit nur auf Anweisung ferngeblieben ist. Sollte es keinen Arbeitsplatz geben dann müssen sie halt BV aussprechen, Urlaub wirst du nicht beantragen.



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