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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    war tief im Westö-hö-hön
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    Fertig!!!
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    Nein, reicht nicht. Nach fünf Jahren muss aktualisiert werden.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  2. #17
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Aufklärung vor Röntgenuntersuchung und nativer CT Untersuchung ist in der Regel nicht erforderlich. Obwohl sich hier die Juristen etwas widersprechen mit ihren Meinungen (ich kann dir zu beiden Meinungen einen entsprechenden Aufsatz von einem Fachjuristen raussuchen). Jedoch sollte bei Frauen im gebährfähigen Alter schon dokumentiert sein, dass diese eine Schwangerschaft ausschließt.
    Fachkunde: Klär doch erstmal ob es bei euch einen fachkundigen Arzt vor Ort gibt (z.B. Radiologe) der die Indikation stellt. Evtl. gibt es ja sogar eine Teleradiologieregelung (also Radiologe macht das von zu Hause aus). Eine Anforderung unterschreiben darfst du natürlich, nur darf die MTRA damit erstmal nicht Röntgen. Bei Teleradiologielösung brauchst du aber noch einen speziellen Kurs nach meinem Kenntnisstand.

    Ansonsten: Möglichst schnell Notfallfachkunde machen...

    Dir selbst passiert im übrigen nix, im Zweifel gehen hier Bußgelder an den Strahlenschutzbevollmächtigten der diese dann an die Strahlenschutzbeauftragten in den jeweiligen Abteilungen weiterleitet.

    Ob es sich bei Röntgen ohne Anforderung um Körperverletzung handelt ist im übrigen auch umstritten. Da der genaue Schaden durch eine Röntgenuntersuchung gar nicht angegeben werden kann und ein fiktiver Schaden anscheinend für den Tatbestand Körperverletzung nicht ausreicht.



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