Frag mich was leichteres.
Wenn es um sowas geht, frag ich mich echt, ob das alles so erlaubt ist.
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Dann ist zumindest PinkiePie raus. Ohne Fachkunde kann er/sie die Feinheiten ja nicht kennen. Dafür gibbet den OA.
Letztendlich ist es dann das Problem der durchführenden MTA und ein Organisationsproblem.
Und wenn die Führung meint rumzicken zu müssen, dann geht das ganz schnell "Oh, das darf ich leider nicht unterschreiben, da müssen Sie mal vorbei kommen. Nein, aus der NFA kann ich gerade nicht weg."
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Frag mich was leichteres.
Wenn es um sowas geht, frag ich mich echt, ob das alles so erlaubt ist.
das stimmt so nicht ganz...
mta übernimmt lediglich die technische durchführung der aufnahmen auf anweisung des fachkundigen arztes und im fall einer klage hat nicht sie das problem, sondern der strahlenschutzverantwortliche geschäftsführer bzw fachkundiger strahlenschutzbeauftragter des hauses (also problem der organisation, aber nicht der mta).
denn: die verantwortung für den ablauf bei der durchführung von röntgenuntersuchungen liegt sowohl beim strahlenschutzverantwortlichen (hier: geschäftsführer) als auch beim strahlenschutzbeauftragten (hier:radiologe oder internist mit fachkunde - in diesem fall wahrscheinlich der hintergrund-oa). nur ein fachkundiger arzt, der den patienten vor ort persönlich untersuchen kann (nicht muss), darf die rechtfertigende Indikation nach RöV stellen.
eine röntgenuntersuchung darf ausnahmsweise auch der arzt anfordern, der nicht über die fachkunde verfügt; dann muss der aber vor der durchführung der röntgenaufnahme in den verantwortungsbereich eines anderen, fachkundigen arztes überstellt werden, der mög*licherweise die indikation widerrufen kann (in diesem, fall hintergrund-oa). der strahlenschutzverantwortliche eines krankenhauses, der hierfür zuständig und verantwortlich ist, muss daher dafür sorgen, dass auch nachts und an wochenenden mindestens ein arzt mit der erforderlichen fachkunde im haus anwesend ist.
im vorliegenden fall ist der radiologe, wie ichs verstanden habe, nicht in reichweite (sonst wäre er der indikationssteller), daher stellt die rechtfertigende indikation der hintergrund oa mit fachkunde strahlenschutz.
Never wrestle with a pig, because you both get dirty, but the pig likes it!
Doch, in gewisser Weise schon. Die MTA darf ja nur auf Anweisung eines fachkundigen Arztes das Röntgenbild anfertigen. Da liegt allerdings das Problem. Da sie letztendlich ein Röntgenbild anfertigt, ohne dass sie dafür eine (rechts-)gültige Anforderung hat...
Aber genau DEN gibt es ja in dem Fall gar nicht!mta übernimmt lediglich die technische durchführung der aufnahmen auf anweisung des fachkundigen arztes
Bei uns im Haus hängt in der Radiologie eine Liste mit allen Ärzten, die die Fachkunde besitzen und wie lange die gültig ist. Damit sind die MTA auf der sicheren Seite, da sie direkt überprüfen können, ob der Anfordernde auch darf.
I'm a very stable genius!
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"gar nicht" wäre wirklich schlecht für das ganze haus, dann wäre die rechtfertigende indikation nach RöV nicht gegeben und somit körperverletzung...
d.h. alle anforderungen machen nur die fachkundigen ärzte? das ist natürlich rechtlich die sauberste lösung und organisatoprische meisterleistung. aber wie gesagt, auf dem schein muss nicht unbedingt ein fachkundiger draufstehen, vorausgesetzt ein fachkundiger wäre in reichtweite...im fall des threadstellers wäre alles legal, wenn der hintergrund die fachkunde besäße...Bei uns im Haus hängt in der Radiologie eine Liste mit allen Ärzten, die die Fachkunde besitzen und wie lange die gültig ist. Damit sind die MTA auf der sicheren Seite, da sie direkt überprüfen können, ob der Anfordernde auch darf.
http://www.mta-r.de/blog/roentgen-le...st-massgebend/
Geändert von flopipop (23.04.2017 um 16:00 Uhr)
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