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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von flopipop Beitrag anzeigen
    "gar nicht" wäre wirklich schlecht für das ganze haus, dann wäre die rechtfertigende indikation nach RöV nicht gegeben und somit körperverletzung...
    Gar nicht bezog sich in diesem Fall auf denjenigen, der die Indikation für das Röntgen stellt, aber gar keine Fachkunde besitzt.

    d.h. alle anforderungen machen nur die fachkundigen ärzte? das ist natürlich rechtlich die sauberste lösung und organisatoprische meisterleistung.
    Ja, nur die fachkundigen Ärzte dürfen die Anforderungszettel unterschreiben.
    Und wieso Meisterleistung? Das geht doch total einfach: die Personalabteilung hat ja alle Unterlagen incl. der Fachkundebescheinigungen. Und die geben die Daten an die Röntgenabteilung weiter. Hat ganz einfach den Grund, dass wir einen niedergelassenen Radiologen im / am Haus haben und die Praxis autark arbeitet. Aber für die Ambulanz/Intensiv und die Dienstzeiten MTA von der Praxis im Haus angestellt sind. Und die natürlich nicht wissen können, ob derjenige die FK hat.
    Netter Zusatzgimmik: Wir bekommen Abteilungsweise auch Hinweise, dass z.B. dieses Jahr von dem und dem die FK aufzufrischen ist.

    aber wie gesagt, auf dem schein muss nicht unbedingt ein fachkundiger draufstehen, vorausgesetzt ein fachkundiger wäre in reichtweite...im fall des threadstellers wäre alles legal, wenn der hintergrund die fachkunde besäße...
    http://www.mta-r.de/blog/roentgen-le...st-massgebend/
    Naja, dann müsste aber jedes Mal der Hintergrund für die Unterschrift reinkommen? Ich glaube, der Chirurg und der Internist im Hintergrund würden AMOK laufen...
    I'm a very stable genius!



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  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von PinkiePie
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    Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!!

    Ok also das heißt, dass mein OA jedesmal in die ZNA kommen müsste, um den Anforderungsschein zu unterschreiben?
    Ähm...der wird davon nicht begeistert sein, wenn ich ihn damit morgen begrüße *lach*
    Ich nerve eh schon meinen OA mit jedem Anruf aus der ZNA, weil mir eben keiner sagt, was ich konkret unterschreiben darf und was nicht. Das ist leider immer etwas unangenehm, wenn dann wirklich mal was dabei ist, was ich nicht darf (EKs bestellen zum Beispiel, auch im Notfall) und dann kommt "oh hm ok das hab ich dir noch nicht gesagt."

    Was schlagt ihr mir jetzt vor?
    Könnte mir vorstellen, dass mein OA die FAchkunde besitzt. Da mach ich mich morgen gleich mal schlau.



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich würde einfach die Anforderung untrschreiben und "OA Haumichblau dixit" mit drauf schreiben- natürlich brav vorher anrufen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #14
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von PinkiePie Beitrag anzeigen
    Ok also das heißt, dass mein OA jedesmal in die ZNA kommen müsste, um den Anforderungsschein zu unterschreiben?
    ==>
    5. Personen gem. §24 Abs.1 Satz 3 dürfen Röntgenstrahlen u. a. auch Personen anwenden, die unter ständiger Aufsicht (berechtigter Personen) tätig sind. Wie ist die Formulierung „ständige Aufsicht“ zu werten, wie weit darf die beaufsichtigende Person entfernt sein? Reicht es, wenn der beaufsichtigende Arzt zeitnah hinzugezogen werden kann?
    Antwort: Es gibt z.B. in NRW die von den zuständigen Behörden festgelegte Regel, dass die "ständige Aufsicht" bedeutet: Aufenthalt der betreffenden Person auf dem Klinikgelände und Möglichkeit ihres Eintreffens vor Ort innerhalb von 15 Minuten.
    Guckst Du in dem o.g. verlinkten Artikel!
    Für mich liest sich das so: wenn kein FK vor Ort ist, darf nicht geröngt werden. Denn die Anforderung erfordert die Anwesenheit des FK, sodass eine Untersuchung möglich wäre. Telefonisch kann die Anforderung NICHT gestellt werden!

    Ich nerve eh schon meinen OA mit jedem Anruf aus der ZNA, weil mir eben keiner sagt, was ich konkret unterschreiben darf und was nicht. Das ist leider immer etwas unangenehm, wenn dann wirklich mal was dabei ist, was ich nicht darf (EKs bestellen zum Beispiel, auch im Notfall) und dann kommt "oh hm ok das hab ich dir noch nicht gesagt."
    Moment! Wieso darfst Du keine EK bestellen? DAS wäre mir neu! Du musst bzgl. des Transfusionsgesetz belehrt werden (DOKUMENTATION!) und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Aber ansonsten darf doch jeder approbierte Arzt Transfusionen durchführen (bestellen, anhängen, etc...).

    Was schlagt ihr mir jetzt vor?
    Könnte mir vorstellen, dass mein OA die FAchkunde besitzt. Da mach ich mich morgen gleich mal schlau.
    Zügig selbst die FK machen. Und bis dahin eine Lösung einfordern. Also entweder mit Kollegen diensten, die die FK haben und für Dich unterschreiben dürfen. Oder die Hintergrunddienste einbestellen.
    Ich denke, dass da relativ zügig eine Lösung gefunden wird...

    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ich würde einfach die Anforderung untrschreiben und "OA Haumichblau dixit" mit drauf schreiben- natürlich brav vorher anrufen.
    Siehe oben. Telefonisch ist das nicht erlaubt nach RöV.
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  5. #15
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    Gut, dass ihr mich daran erinnert, dass ich mal auf meine FK drauf schauen muss, wann der Aktualisierungskurs ansteht... Weiß einer zufällig, ob es reicht, wenn ich den Aktualisierungskurs 2018 mache, wenn 2012 die FK ausgestellt wurde? Ich benötige die FK aktuell arbeitstechnisch nicht, aber ich möchte sie auch nicht verfallen lassen.



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