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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von Valoron Beitrag anzeigen
    Ich habe durch 6 Monate Arbeit die KZVK querfinanziert; Anteile waren nicht auf die VBL übertragbar...Für die heilige Kirche tue ich das jedoch gerne.
    @Valoron: Aber soweit ich weiß, erkennen sowohl VBL als auch KZVK gegenseitig Versicherungszeiten an. D.h. wenn Du die Zeiten voll hast um eine Rente aus der VBL zu beziehen, kannst Du mit diesen Versicherungszeiten auch eine Rente bei der KZVK beantragen. Wird natürlich bei dir nicht viel bei rumkommen, da Du ja nur 6 Monate dort eingezahlt hast, aber hey, Kleinvieh macht auch Mist! Finanzieren sie dir halt einen Kaffee-to-go im Monat. Immerhin sind deine Beiträge dort nicht ganz weg

    (das Ganze sollte übrigens auch funktionieren, wenn man wesentlich mehr Zeiten zurückgelegt hat. Also zum Beispiel 2 Jahre in der KZVK und 4 Jahre in der VBL. Einzeln würde man aus keiner der beiden Versicherungen eine Rente kriegen, mit Anerkennung der Zeiten aber aus beiden jeweils eine kleine Rente. Angabe ohne Gewähr)



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  2. #12
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Wenn du mit hoher Wahrscheinlichkeit 5 Jahre an Unikliniken vollbekommst nimm Klassik. Ansonsten wirst du nach 2 Jahren Extra bei der Verlängerung zwangsweise in die Klassik überführt und musst dann dort wieder die 5 (3?) Jahre voll bekommen.
    Im schlimmsten Fall bekommst du dann ein paar Cent von der Extra und erreichst in der Klassik nicht die Mindestzeit und hast schln die Versorgung von anderen querfinanziert und noch Steuer dafür gezahlt
    Danke, Firebird! Ich habe jetzt nochmal online recherchiert und der Rentenanspruch für die VBL Klassik ist wohl seit 2018 nur mehr 3 Jahre und nicht fünf. Also hat der VBL Berater am Telefon keinen Unfug erzählt mit den 3 Jahren, hatte diese Auskunft etwas in Frage gestellt, da in meiner Broschüre von der Klinik von 5 Jahren die Rede war, aber die ist anscheinend veraltet...



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  3. #13
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    @Valoron: Aber soweit ich weiß, erkennen sowohl VBL als auch KZVK gegenseitig Versicherungszeiten an. D.h. wenn Du die Zeiten voll hast um eine Rente aus der VBL zu beziehen, kannst Du mit diesen Versicherungszeiten auch eine Rente bei der KZVK beantragen. Wird natürlich bei dir nicht viel bei rumkommen, da Du ja nur 6 Monate dort eingezahlt hast, aber hey, Kleinvieh macht auch Mist! Finanzieren sie dir halt einen Kaffee-to-go im Monat. Immerhin sind deine Beiträge dort nicht ganz weg

    (das Ganze sollte übrigens auch funktionieren, wenn man wesentlich mehr Zeiten zurückgelegt hat. Also zum Beispiel 2 Jahre in der KZVK und 4 Jahre in der VBL. Einzeln würde man aus keiner der beiden Versicherungen eine Rente kriegen, mit Anerkennung der Zeiten aber aus beiden jeweils eine kleine Rente. Angabe ohne Gewähr)
    Das wird nicht anerkannt. Ich habe bei der kzvk per Email und telefonisch gefragt. Man hat es mir explizit am Telefon gesagt.



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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Valoron Beitrag anzeigen
    Das wird nicht anerkannt. Ich habe bei der kzvk per Email und telefonisch gefragt. Man hat es mir explizit am Telefon gesagt.
    @ Valoron: Mit welchem Argument?

    Das würde mich wirklich interessieren, da es auf der Homepage der KZVK explizit anders steht und es mich später auch mal betreffen wird
    (über eine Antwort würde ich mich daher wirklich freuen, wenn Du nicht öffentlich magst, gern auch per PN)



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  5. #15
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Kann man irgendwie bzw. irgendwo im vorhinein herausfinden, in welche Zusatzversorgungskasse der Arbeitgeber einzahlt?
    Wenn Du einen potenziellen Arbeitgeber im Auge hast, würde ich bei der Verwaltung nachfragen, aber ich nehme an, darauf zielt Deine Frage nicht ab. Wenn ich die Infos aus diesem Thread hier richtig interpretiere, dann zahlen die Unikliniken ja in die VBL ein (logisch) und von mir bekommst Du noch die Info, dass die BG-Klinik bei der ich mal gearbeitet habe, ebenfalls dort einzahlt. Die restlichen BG-Kliniken vermutlich auch.

    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Für mich wäre das bei vielen Stellen eine nützliche Zusatzinfo, weil ich natürlich Interesse daran hätte meine Anwartschaftszeiten bei einer Zusatzversicherung möglichst zu komplettieren. Ich möchte im Rentenalter ungern aus drei oder mehr verschiedenen Versicherungen Kleinstbeträge kassieren und leider leitet die VBL z.B. die Beträge nicht zu anderen Versicherungen über.
    Da ich gerade eben wieder meine Liste mit den ZVKen aktualisiert (und ja, das sind bei mir einige... ):
    die meisten ZVKen leiten ihre Beiträge ja an die des nächsten Arbeitgebers über, muss man halt nen Antrag stellen. Die VBL erkennt nur die Zeiten der anderen ZVKen an, damit hat man in den meisten Fällen nicht das Problem, dass man die 60 Monate nicht vollkriegt. Sobald man mit den Monaten der VBL und einer weiteren ZVK, die anerkannt wird, über 60 Monate kommt, zahlen beide später aus (Stand jetzt).

    Ich habe gerade eine Mail an die VBL geschickt, ob es sinnvoll ist, einen weiteren "Antrag auf gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten" zu stellen, wenn ich im Jahr 2015 schon bei mehr als 60 Monaten war. Keine Ahnung, ob das noch nen Unterschied macht. Aber ich blicke bei meinen "nur 4" Zusatzversorgungskassen in 12 Jahren eh schon nicht mehr durch.
    Praktisch ist jedenfalls, dass die anderen drei ZVKen gegenseitig übergeleitet haben (mehrfach) und ich nun nächsten Monat nur noch einen Antrag auf Überleitung stellen muss (hoffentlich).

    Dennoch: sollte ich den Tag irgendwann nochmal erleben, werde ich Rente aus dem Versorgungswerk, der VBL und der letzten ZVK beziehen, wenn nicht noch eine dazukommt oder ich doch nochmal in die DRV einzahlen sollte.... wer weiß!

    Oder hab ich da nen Denkfehler?
    Don't be afraid of work - fight it!!





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