Wenn Du einen potenziellen Arbeitgeber im Auge hast, würde ich bei der Verwaltung nachfragen, aber ich nehme an, darauf zielt Deine Frage nicht ab. Wenn ich die Infos aus diesem Thread hier richtig interpretiere, dann zahlen die Unikliniken ja in die VBL ein (logisch) und von mir bekommst Du noch die Info, dass die BG-Klinik bei der ich mal gearbeitet habe, ebenfalls dort einzahlt. Die restlichen BG-Kliniken vermutlich auch.
Da ich gerade eben wieder meine Liste mit den ZVKen aktualisiert (und ja, das sind bei mir einige...
):
die meisten ZVKen leiten ihre Beiträge ja an die des nächsten Arbeitgebers über, muss man halt nen Antrag stellen. Die VBL erkennt nur die Zeiten der anderen ZVKen an, damit hat man in den meisten Fällen nicht das Problem, dass man die 60 Monate nicht vollkriegt. Sobald man mit den Monaten der VBL und einer weiteren ZVK, die anerkannt wird, über 60 Monate kommt, zahlen beide später aus (Stand jetzt).
Ich habe gerade eine Mail an die VBL geschickt, ob es sinnvoll ist, einen weiteren "Antrag auf gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten" zu stellen, wenn ich im Jahr 2015 schon bei mehr als 60 Monaten war. Keine Ahnung, ob das noch nen Unterschied macht. Aber ich blicke bei meinen "nur 4" Zusatzversorgungskassen in 12 Jahren eh schon nicht mehr durch.
Praktisch ist jedenfalls, dass die anderen drei ZVKen gegenseitig übergeleitet haben (mehrfach) und ich nun nächsten Monat nur noch einen Antrag auf Überleitung stellen muss (hoffentlich).
Dennoch: sollte ich den Tag irgendwann nochmal erleben, werde ich Rente aus dem Versorgungswerk, der VBL und der letzten ZVK beziehen, wenn nicht noch eine dazukommt oder ich doch nochmal in die DRV einzahlen sollte.... wer weiß!
Oder hab ich da nen Denkfehler?