ich würde nicht im ernst darauf kommen auch nur eine minute einer verpflichtenden fortbildung zu besuchen, wenn ich das ganze nicht als arbeitszeit angerechnet bekomme.

ich persönlich bin zum hygienebeauftragten der abteilung bestellt worden und habe da die große freude dieses jahr einen 5-tägigen kurs (3 tage anwesenheit, 2 tage online) zu besuchen. falls sich die verwaltung hier querstellen sollte, was die anerkennung von arbeitszeit angeht, dann werde ich eben kein hygienebeauftragter