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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen!

    Wir haben seit ca einem Jahr das Problem, dass jeden Monat mehrere Dienste kurzfristig übernommen werden müssen, da eine Schwangerschaft vorliegt oder eine kurzfristige Erkrankung.
    Mittlerweile ist es so, dass wir 8 Schwangere haben und jetzt momentan auch 3 Langzeit-kranke, bei denen die Rückkehr noch nicht absehbar ist.

    Wir haben es immer geschafft, alle Dienste kurzfristig zu besetzen. Tatsächlich kam es jetzt vor, dass eine Kollegin vom lt Oa zum Dienst verpflichtet wurde, was natürlich zu viel Unmut geführt hat.

    Wie ist die kurzfristige dienstübernahme bei euch geregelt? Gibt es evtl einen 2. Dienstplan, der das einspringen regelt? Bekommt ihr fürs einspringen eine extra-Vergütung?

    Ich wäre euch für Tipps und Hinweise sehr dankbar, denn die Stimmung tendiert gegen Null 🤔

    Lieben Gruß! Mitsch



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    10.711
    Hallo,
    ich hab mir über das Problem auch schon Gedanken gemacht.
    1. Wenn du einen "Schattendienstplan" hast (auf dem die Leute stehen, die einspringen) müssen sich diese Leute quasi bereit halten und könnten sich formell diese Bereitschaft vergüten lassen- das macht aber keine Verwaltung mit
    2. (Idee hier aus dem Forum) eine "Einspringliste" auf der alle Kollegen drauf stehen. Wer oben steht, muss einspringen - und rutsch damit ans Ende der Liste. Wer freiwillig einspringt, rutscht auch ans Ende der Liste. Mann könnte auch vereinbaren, dass nach einem definierten Zeitraum der erste automatisch ans Ende rutscht, weil er sich genug "bereit gehalten" hat und Glück hatte, dass er nicht einspringen musste...
    3. Es wird "von oben" diktiert, wer einspringt. So muss sich niemand bereithalten. Das ist eigentlich eh Aufgabe des Chefarztes, für eine Vertretung zu sorgen. Wenn der Chef mies ist, verteilt er evtl ungerecht. Mir persönlich ist das "Verdonnertwerden" sogar fast lieber, als das freiwillige Einigen, weil es beim Freiwilligen Einigen immer ein paar Doofe gibt, die immer ja sagen und eine paar, die sich aus dem Raum stehlen... und wenn ich freiwillig ja sage, ist mein Mann wütend weil er die Kinder allein hat. Für den Familienfrieden dürfte ich also nie ja sagen (mache ich natürlich trotzdem).
    Wenn es bei euch mit dem Schwangeren/Krankenstand so ist, muss sich der Chef um Schwangerenvertretungen kümmern. ansonsten müsst ihr Überlastungsanzeigen schreiben und darauf achten, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Als Druckmittel kann man noch Opt-Out kündigen, aber das verhärtet natürlich die Fronten.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hey!
    Danke für deine Antwort!
    Klar, die extra-Vergütung macht wahrscheinlich wirklich keine Verwaltung mit. Wir haben zzt bis zu 5 honorarärzte pro Tag für tagsüber, weil wir sonst die Säle nicht besetzt hätten. Und bei so vielen übernahmen hat man eben iwann keine Lust mehr. Da muss die Verwaltung evtl etwas entgegenkommender werden

    Die Idee mit der Springer-Liste ist gar nicht mal so schlecht! Aber richtig was vornehmen könnte man sich dann für den Zeitraum, bis man wieder nach hinten rutscht ja auch nix. Wäre ja auch ein pseudo-Bereitschaftsdienst.

    Das Problem bei der Verpflichtung von oben besteht ja da drin, dass es nicht zulässig ist und an die gf und br gemeldet werden muss... Es werden ja sogar die Leute ohne opt-out überplant. Klar wäre die Kündigung des optout ein feines Druckmittel ( haben wir schon intern diskutiert) aber es würde die Stimmung gerade nicht verbessern ��



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  4. #4
    Platin Mitglied
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    Mag sein, dass die Verwaltung einen Rufdienst für den kurzfristigen Krankheitsausfall nicht toll findet. Ist aber - neben Honorarärzten - die einzig rechtlich zulässige Lösung. Ist in anderen Branchen - z.B. Luftfahrt oder Theater - durchaus der Normalfall.
    "Verdonnern" kann die Verwaltung nur im absoluten Ausnahmefall und zwar wenn die Existenz des Betriebes auf dem Spiel steht (dürfte praktisch nie vorkommen) oder die Notfallversorgung unter Ausschöpfung aller anderen Maßnahmen (u.a. Honorarärzte, Abstimmung mit anderen Krankenhäusern und Abteilungen) nicht gewährleistet werden kann. Dann wiederum muss jeder "geeignete" Arbeitnehmer unter Berücksichtigung von sozialen Kriterien gerecht berücksichtigt werden. D.h. der kinderlose Chefarzt muss eher Hausdienst leisten als die alleinerziehende Mutter.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Honorarärzte werden übrigens noch richtig teuer. Die DRV kann sich jetzt ja nicht mehr an den Notärzten austoben und Honorarärzte im normalen Krankenhausbetrieb sind noch weniger selbständig als Notärzte.

    Wenn ihr dauerhaft so ein Personalproblem habt, muss die Verwaltung eben Vertretungen einstellen. Oder tagsüber stehen die Säle still, damit genug Personal dienten kann.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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