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Nein.
Nein.Darf der AG mich an meinem freien Tag verpflichten?
Das Direktionsrecht ist perdu, wenn der erste Dienstplan mitbestimmt wurde.Gab ja jetzt mehrere Varianten: Ja, wenn der BR zustimmt.
Es gibt seltene Ausnahmen. Die greifen zum Beispiel dann, wenn im Nachbarort eine Nuklearwaffe eingeschlagen ist oder sämtliche umliegende Kliniken weinen möchten und deshalb keinerlei Versorgung mehr zu Stande bringen.Ja, aber nur wenn es insgesamt für die Abteilung dann nicht zu viel wird.
So ist es.Nein, wenn ich es selber nicht will...
Verstößt der Arbeitgeber dagegen kann ihm der Betriebsrat das gerichtlich verbieten lassen (das ist für den Arbeitnehmer praktisch weil er sich nicht selbst kümmern muss und für den Arbeitgeber doppelt blöd, weil er die gesamte Musik bezahlen darf) oder der Arbeitnehmer selbst (das macht mehr Aufwand, dafür auch mehr Spaß sich die hektische Aktivität anzugucken, weil die Haftandrohung für den Geschäftsführer im Titel steht).
Zitat von Evil