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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    02.07.2008
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    Bei uns wird gefragt wer einspringen kann, meistens findet sich irgendeiner freiwillig. (Allerdings immer die gleichen). Wenn kener einspringt, wird durch die Oberärzte eingeteilt, welcher Assistenzarzt den Dienst übernehmen muss, das ist so aber glaub ich noch nie passiert, irgendein Freiwilliger hat sich bisher immer gefunden.

    Extra Vergütung gibt es keine. Nur ein freundliches Danke in der Morgenübergabe



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    06.11.2009
    Ort
    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.129
    Ein Dienstplan ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich. Sollte jemand krank werden, gilt dies nicht als Härtefall oder Notfall, da dies ein kalkulierbares Risiko ist. Der Arbeitgeber kann also niemanden dann zwangsverpflichten. Er kann maximal auf die Freiwillig der Arbeitnehmer hoffen den Dienst zu übernehmen. Möglich wäre ein 2. Dienstplan, dann muss dieser aber auch entsprechend der Kategorie für Rufbereitschaft vergütet werden.



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
    Registriert seit
    10.06.2005
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    Bromberlin
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    10.709
    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Ein Dienstplan ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich. Sollte jemand krank werden, gilt dies nicht als Härtefall oder Notfall, da dies ein kalkulierbares Risiko ist. Der Arbeitgeber kann also niemanden dann zwangsverpflichten. Er kann maximal auf die Freiwillig der Arbeitnehmer hoffen den Dienst zu übernehmen. Möglich wäre ein 2. Dienstplan, dann muss dieser aber auch entsprechend der Kategorie für Rufbereitschaft vergütet werden.
    Das verstehe ich nicht. Die Krankenhäuser haben doch einen Versorgungsauftrag und dementsprechend muss doch ein Arzt mit Facharztstandard anwesend sein. Von daher ist es doch klar, dass der Chefarzt jemanden zwangsverpflichtet, wenn sich keiner freiwillig meldet, oder?
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Silicon Junction
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    9.602
    Mir wäre auch so, dass der CA jemanden verpflichten kann zumindestens im ÖD....



  5. #10
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    03.05.2009
    Beiträge
    372
    Die Verwaltung bezahlt bis zu 5x8Stx80Euro=3200 Euro!!! pro Tag für Honorarärzte und hätte kein Geld für blöde Rufdienste? Ihr lasst euch einfach verarschen...
    Zwangsverplichtung durch Lt. OA??? Hallo??? und wenn jemand nicht mitmacht?
    Ich würde nicht nur mit Kündigung der Opt-out-Regelung, sondern mit Kündigung des Vertrages drohen... Da macht die Verwaltung ganz schnell mit.



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