Ein Dienstplan ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich. Sollte jemand krank werden, gilt dies nicht als Härtefall oder Notfall, da dies ein kalkulierbares Risiko ist. Der Arbeitgeber kann also niemanden dann zwangsverpflichten. Er kann maximal auf die Freiwillig der Arbeitnehmer hoffen den Dienst zu übernehmen. Möglich wäre ein 2. Dienstplan, dann muss dieser aber auch entsprechend der Kategorie für Rufbereitschaft vergütet werden.