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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
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    Das ist ein Thread, der auch für mich grad interessant ist: wir sind dank Langzeitausfällen unterbesetzt, haben Dienstplan aufgestellt und wie genehmigt 6 Dienste für Honorarärzte frei gelassen (2x Freitag bis Sonntag, weil das immer so gehandhabt wurde). Jetzt hat Chef einfach über unser aller Köpfe hinweg gestern (wohlgemerkt für den Dienstplan für MAI!!!) entschieden, dass eine Honorarärztin zwei andere WE macht als bisher geplant und ein anderes WE müsste jetzt von uns besetzt werden. Wohlgemerkt, mein einziger Freiwunsch aufgrund wichtiger Termine, genauso bei einer Kollegin. Die dritte derzeit dienstfähige Kollegin hats auch schon verplant, weil klar war, das WE wird honorarärztlich besetzt.
    Kann der Chef uns jetzt ernsthaft zwingen dieses WE zu besetzen, obwohls uns anders zugesichert war bis gestern?



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  2. #12
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    Bei uns ist es so, dass der Diensplan bis zum 8. des Vormonats fertig und vom CA genehmigt werden muss. Danach sind jegliche Änderungen nur mit unserem Einverständnis möglich. Wenn es bei euch nur 3 Dienstfähige Ärzte gibt, da habt ihr wirklich gute Karten und viel Spielraum mit der Verwaltung. Wie ich schon gesagt habe, eine Kündigung macht Wunder!



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  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Ich bin schwer gespannt, was dabei rumkommt. Ich werde dieses WE auf jeden Fall nicht arbeiten, dazu ist mein Termin zu wichtig. Da kann der Chef meinetwegen im Dreieck springen wie er will. Und noch bin ich in der Probezeit, also im Zweifel auch schnell da raus. Neuer Job findet sich dann schon, wenn sies drauf anlegen.



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  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nein kann er nicht. Sprich mal mit eurem Personalrat.
    Wenn er so kurzfristig umplant, dann kann er den Dienst ja selber machen. Qualifiziert wird er als Facharzt ja sein.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #15
    Banned
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    Im Grunde ist die Sache einfach. Sobald der Dienstplan steht und als genehmigt gilt, hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausgeübt und damit verwirkt. Im Klartext: jegliche Änderung an diesem Plan ist nur freiwillig möglich. Eine Zwangsverpflichtung ist, wie bereits auasgeführt wurde, nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich, die im Alltag so gut wie nie erfüllt werden.
    Wenn der Vorgesetzte einen zwangsverpflichtet, muss man zunächst den Dienst tatsächlich machen, da man andernfalls eine direkte Anordnung missachtet, und deshalb eine fristlose Kündigung riskiert. Man hat jedoch mehrere Möglichkeiten, sich zu wehren. Erstens kann man, falls einem irgendwelche Nachteile entstehen, diese im Sinne eines Schadensersatzes geltend machen. Zweitens kann man, falls noch einige Tage bis zum Dienst bleiben, auch gerichtlich eine Verfügung erwirken. Ferner bleiben noch weitere rückwirkende Druckmittel, die der Klinik gar nicht schmecken würden.
    Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Verwaltung derartige Engpässe möglichst kostenlos überbrücken will, und entsprechenden Druck auf den Chef ausübt. Dann übt der Chef Druck auf euch aus, um das Anliegen der Geschäftsführung durchzudrücken. Letztlich heißt es, dass man wirklich konfliktbereit sein muss. Nur weil man unzufrieden ist, wird weder der Chef, noch die Verwaltung klein beigeben. Wenn man nicht bereit ist, wirklich wirksame Konsequenzen zu ziehen, braucht man das Fass gar nicht erst aufzumachen. Bluffs helfen nicht weiter; wenn die Verwaltung sehen will, und ihr zieht zurück, habt ihr verloren. Dann werden die euch noch viel größere Kröten zu schlucken geben, und es wird umso schwerer sein, diese abzuwehren.



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