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  1. #6
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von CorPulmonale Beitrag anzeigen
    Weiß jemand, ob man von der Vbl Klassik in die Vbl extra wechseln kann?
    Nur wenn du bisher noch nicht 5 Jahre im öffentlichen Dienst bist und auch dein Vertrag keine 5 Jahre geht. Sobald du mit einem Vertrag die 5 Jahre erreichst bist du automatisch wieder in der VBL Klassik.



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Ich rolle das Thema nochmal auf.
    Ich habe noch einen Monat Zeit, um aus der VBL-Klassik auszutreten, und überlege, ob ich das machen soll.

    Aus verschiedenen Forenbeiträgen zu diesem Thema hab ich jetzt folgende Infos zusammengesammelt:
    Option A.)VBL-Klassik.
    Arbeitnehmeranteil 1,41% ; Arbeitgeberanteil 6,45% . Hier ist man automatisch bei Berufsbeginn versichert und kann nur unter bestimmten Umständen austreten. Auf jeden Fall muss man diese Option wählen, wenn man einen Vertrag über 5 Jahre hat / bereits über 5 Jahre im öff. Dienst arbeitet.
    Wenn ich nach weniger als 5 Jahren in diesem Tarif zu einem privaten Arbeitsgeber wechsle, kann ich mir die von mir einbezahlten 1,41% unverzinst ausbezahlen lassen.

    Option B.) VBL-Extra:
    Arbeitnehmeranteil 0% (?) , Arbeitgeberanteil 4%.
    Nur möglich, falls man unter 5 Jahre im öffentlichen Dienst arbeitet. Nach 5 Jahren automatische Pflichtversicherung in VBL-Klassik. Bei vorzeitigem Wechsel kann man das vom Arbeitgeber eingezahlte Geld unverzinst auszahlen lassen/ an eine andere Versicherung übertragen lassen(?)

    Ist das soweit richtig?
    Wenn ich vor habe, nach 2-3 Jahren an ein privates Haus oder ins Ausland zu wechseln, macht doch Option B mehr Sinn, oder?



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