Gibt es denn hier jemanden der nebenberuflich aus seiner klinischen Tätigkeit (Arzt in Weiterbildung) heraus Vertretungen im Bereitschaftsdienst vorzüglich im Wirkbereich der kassenärztlichen Vereinigung Saarland ableistet?

Mich würden insbesondere die vergütungstechnischen Aspekte interessieren.

In der Bereitschaftsdienstordnung ist zu lesen:
1. Die im Bereitschaftsdienst erbrachten ärztlichen GKV*Leistungen werden gegenüber der KVS auf der Grundlage dergeltenden Gebührenordnungen, der Verträge und desHonorarverteilungsmaßstabes abgerechnet. Bei Privatpati*enten erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der GOÄ unmit*telbar mit dem Patienten. 2.
Die näheren Einzelheiten zur Abrechnung ergeben sich ausder Dienstanweisung i.V.m. der Finanzierungs* und Vergü*tungsregelung in der jeweils gültigen Fassung.
Was heißt das in der Praxis? Ist ein erheblicher Aufwand für einen ungeübten in Abrechnungsachen ? Was kommt rum?