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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Le Monsiéur
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    Hallo zusammen,
    ich arbeite in einer Uniklinik in Süddeutschland (TV-L). Ich habe im Januar 2016 mit einer bis zum Oktober 2016 befristeten Stelle angefangen. Im Oktober 2016 wurde mein Arbeitsverhältnis bis Mitte 2018 verlängert.

    Im Tarifvertrag heißt es:

    "Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

    bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
    von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
    von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
    von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
    von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
    von mindestens 12 Jahren 6 Monate

    zum Schluss eines Kalendervierteljahres. "


    Wie lange ist nun meine Kündigungsfrist?
    "Ein Monat zum Monatsschluss" weil mein neuer Vertrag erst seit Oktober 2016 läuft oder "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres" weil mein erster Vertrag im Januar 2016 begann?

    Danke



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  2. #2
    the day after
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    Sind das die Fristen für Befristete Verträge?
    Wenn ja, dann gelten für dich die 6 Wochen zum Quartalsende



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Guter Hinweis. Nein, das sind die Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse aus $34 TV-L. kay-bro hat den §30 im TV-L übersehen. Aus dem ergäbe sich bei der geschilderten Situation meiner Erinnerung nach aktuell eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Abgesehen davon kann es auch sein, daß kay-bro nicht so genau weiß, nach welchem Tarifvertrag er bezahlt wird, und (so wie ich) als Arzt an einer Uniklinik in Wirklichkeit dem TdL unterliegt. Da wäre die Kündigungsfrist meines Wissens dann wiederum 6 Wochen zum Quartalsende.
    Geändert von Pflaume (23.05.2017 um 22:17 Uhr)



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  4. #4
    Le Monsiéur
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    Vertrag ist nach TV-L.
    In einem Passus des Vertrags steht, dass für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 34 Absatz 1 des TV-L gilt...
    Daher nehme ich an, dass 6 Wochen zum Quartalsende gelten.
    Oder?



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich zitiere mal:
    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Guter Hinweis. Nein, das sind die Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse aus $34 TV-L. kay-bro hat den §30 im TV-L übersehen. Aus dem ergäbe sich bei der geschilderten Situation meiner Erinnerung nach aktuell eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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