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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Göttingen Registrierter Benutzer Avatar von Yggdrasil
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    Guten Morgen,

    kurz und knapp:

    Studium fertig, nun dies: Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, nun sind dort verschiedene Gründe aufgeführt, warum dieser Arbeitsvertrag befristet wurde, u.a. Wissenschaft, Habil etc.

    Nun stehen dort aber auch Gründe wie "Qualifikationsziel ärztliche weiterbildung" und "erstmalige beschäftigung". Nun ist letzteres angekreuzt. Bedeutet das nun, dass meine Zeit in diesem Arbeitsvertrag nicht auf meine Weiterbildungszeit angerechnet wird??



  2. #2
    the day after
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    Nein, das bezieht sich auf den Grund der Befristung, die Zeit wird natürlich auf die weiterbildungszeit angerechnet (sofern dein Che oder OÄ die Weiterbildungsbefugnis haben, was aber bei der Uni sicher sein sollte. Überprüfen kannst du das bei der für dich zuständigen Ärztekammer, steht normalerweise auf deren Website unter Weiterbildungsbefugnisse)



  3. #3
    Göttingen Registrierter Benutzer Avatar von Yggdrasil
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    Kannst du das aus Erfahrung sagen? Ja, Befugnis ist vorhanden. Dann frage ich mich dennoch, warum steht nun dort vor den aufgelisteten Gründen "Bitte geben Sie an, welche Qualifizierungen in der beantragten Beschäftigungszeit gefördert werden sollen."



  4. #4
    the day after
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    Das musst du die Verwaltung fragen, was sie damit meint. Für eine Befristung eines Vertrages müssen Gründe angegeben sein, die dritte Befristung aus gleichem Gtund führt zu einer Entfristung.
    Deine für die Weiterbildung anrechenbare Zeit hat damit nichts zu tun.



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Wahrscheinlich einfach eine Befristung bis zur Erlangung des FA?



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