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  1. #1
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    Moin zusammen

    Ich habe in der niedersächsischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter des Innenministeriums folgenden Abschnitt gefunden
    § 8
    Anerkennung von Ausbildungsabschnitten
    (1) Abschnitte der Ausbildung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, die nach
    dem Recht eines anderen Bundeslandes abgeleistet worden sind und einem Ausbildungsabschnitt
    nach den §§ 3 bis 5 gleichwertig sind, werden als Ausbildungsabschnitte nach dieser
    Verordnung auf Antrag anerkannt.
    Weiß jemand, ob das reibungslos funktioniert, wenn man den Rettungssanitäter-Grundlehrgang in einem anderen Bundesland gemacht hat oder ob es da Stolpersteine gibt?



  2. #2
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    Hallo Coginder,

    soweit ich das mitbekommen habe, ist die Rettungssanitäter-Ausbildung bundesweit ziemlich einheitlich.

    Größere Unterschiede gibt es eher beim Rettungshelfer. Die theoretische Ausbildung (also der Grundlehrgang) müsste aber grundsätzlich in allen Bundesländern einheitlich sein.


    Ich würde bei sowas aber immer Rücksprache halten mit den Rettungsdienst-Schulen, ob die damit einverstanden sind.

    Wie kommst du zu dieser Frage?


    Gruß
    John



  3. #3
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    Danke für die Antwort!
    Ich hab' mittlerweile aber schon mal mit einer Rettungsdienstschule geredet, die Zweigstellen in beiden Bundesländern hat. Bei denen geht's wohl sowieso ohne Probleme. Aber ich wurde auch darauf hingewiesen, dass denen seitens anderer Schulen auch keine Probleme diesbezüglich bekannt wären - versichern wollten sie's mir aber nicht



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