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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von cookie10 Beitrag anzeigen
    Die Einarbeitung hat im April begonnen und Dienstplan dann im Mai..
    Das heisst doch aber er ist incl. Einarbeitung bis November 7 Monate auf Intensiv, oder? Einarbeitung ist auch Weiterbildung, insofern wäre auch bei einem Monat EZ noch 6 Monate. Ob die Landesärztekammer sich an dem einen Monat Unterbrechung stört hängt sicher sehr von der Laune des Sachbearbeiters ab, denke ich.



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Am besten mal die zuständige ÄK fragen.
    Unterbrechung beduetet ja nicht zwei getrennte Weiterbildungsabschnitte. Wenn du an den gleichen Arbeitsplatz zurückkehrst, dann hast du ja die ganze Einarbeitung nicht mehr.

    Was ich mir übrigens vorstellen kann ist der Hintergrund der Urlaubssperre während der Intensivzeit. Die Zeit ist ja relativ kurz und die Rotation mit den anderen Kollegen "getaktet". Die Urlaubssperre ermöglicht dann halt dass der Weiterbildungsassistent möglichst viel in der Zeit mitnimmt und es zu keinen Verschiebungen kommt.
    Wenn ein Gespräch mit dem AG nichts bringt, einfach Urlaub einreichen und schauen, was passiert. Solange es nichts Schriftliches gibt, erzählen Verwaltungen und Vorgesetzte viel wenn der Tag lang ist und sie ihre Arbeitnehmer von Anträgen abhalten wollten.
    This above all: to thine own self be true,
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    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #13
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Am besten mal die zuständige ÄK fragen.
    Unterbrechung beduetet ja nicht zwei getrennte Weiterbildungsabschnitte. Wenn du an den gleichen Arbeitsplatz zurückkehrst, dann hast du ja die ganze Einarbeitung nicht mehr.
    Bei Elternzeit kann es auch sein, daß es da entspannter gehandhabt wird als bei anderen Unterbrechungen.

    Solange es nichts Schriftliches gibt, erzählen Verwaltungen und Vorgesetzte viel wenn der Tag lang ist und sie ihre Arbeitnehmer von Anträgen abhalten wollten.
    Das stimmt SO sehr



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  4. #14
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Elternzeit hätte den Vorteil, dass sie sich wirklich dann beginnt, wenn das Kind da ist. Urlaub hätte den Vorteil, dass es keine Unterbrechung gäbe und auf jeden Fall genügend Monate gesammelt würden.
    Ich würde es auch "einfach" mal ansprechen, dass frei gewünscht ist, natürlich mit dem Grund (da ist für den Vorgesetzten ja auch für die Möglichkeit, den Urlaub ausnahmsweise zu genehmigen, weil dann nicht direkt alle mit demselben Wunsch ankommen). Häufig lässt sich doch eine Lösung finden.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Nun wollte ich doch mal zurückmelden wie alles gelaufen ist Das mit der Elternzeit haben wir aufgegeben, den Urlaub notgedrungenermaßen ebenfalls. Selbst am Tag der Geburt musste er noch seinen Nachtdienst machen da kein Ersatz gefunden wurde. Glücklicherweise kamen dann drei Tage Frei vom regulären Dienstplan. Da wir ja den gesetzlich zugesicherten Tag für die Geburt nicht hatten haben wir den als 4. Tag dazu genommen und er hat selber für Ersatz gesorgt und das mit dem Chef telefonisch abgesprochen und das auf dem Urlaubszettel so vermerkt. Am Tag darauf kam der Zettel vom OA durchgestrichen und mit dem Hinweis auf einen unentschuldigten Fehltag zurück Da kommt echt Freude auf ^^. Naja jetzt haben wir es in einem Monat geschafft und wollen dann den gesamten Jahresurlaub im November nehmen - Antrag läuft seit August, bisher nicht genehmigt da angeblich nicht genügend Kollegen mit entsprechender Erfahrung als Ersatz da sind.. Das ist echt ein Traumladen Da kann man nur froh sein, dass die Elternzeit so "arbeitnehmerfreundlich" geregelt ist. Liebe Grüße



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