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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich schreibe zum ersten Mal in diesem Forum da ich etwas Erfahrungsaustausch brauche.

    Ich befinde mich im 2. WBJ und habe nun nach einer längeren Elternzeit meine Stelle in eine ambulante Anästhesiepraxis gewechselt. Vorher war ich in einem sehr kleinen Haus.

    Nun habe ich ja noch nicht viel Erfahrung und bin über gewisse "Standards" verwundert. Aber vielleicht sind die auch normal? Es geht mir v.a. ums Prämedizieren.

    In meiner alten Klinik wurde da sehr viel Wert drauf gelegt (wir durften erst nach einer gewissen Zeit im OP prämedizieren um gut informiert über die verschiedenen Narkoseverfahren bei den verschiedenen OP's und Operateuren zu sein; der Ablauf war damals so, dass ich im Prinzip immer einen "Narkose-Aufnahmebogen" ausgefüllt habe, anhand von dem Aufklärungsbogen/Einverständnisbogen des Patienten - dieser Bogen war wärend der Narkose dann immer unser "Leitfaden", zusätzlich gab es natürlich das Narkoseprotokoll. Die wichtigsten Vorerkrankungen waren auf diesem Bogen notiert, Allergien, Medis und welche Voruntersuchungen angeordnet waren. Diese "Bögen" habe ich in meiner Ambulanzzeit ausgefüllt, dann wurde dieser Stapel von einem Facharzt kurz durchgeschaut und gegengezeichnet. So konnte fehlern entgegen gewirkt werden. wenn ich zb vergaß eine voruntersuchung anzuordnen o.ä.)

    Nun in der praxis wo ich bin, wurde ich quasi ab dem 1. tag alleine zum prämedizieren abgestellt. soweit so gut....allerdings machen wir dort nur den narkoseaufklärungsbogen mit dem patienten, diesen unterschreiben ich und der patient, ich gebe meine anordnungen zu voruntersuchungen (die nirgendwo vermerkt werden!) und soll die einverständniserklärungen direkt abheften. am op tag werden daraus dann die wichtigsten infos aufs narksoeprotokoll geschrieben.

    ist das so üblich? ich frage mich halt, was wenn ich mal was falsch mache? wer sieht das dann? oder war das in der 1. klinik eher "über vorsichtig?" sollten voruntersuchungen vermerkt werden? es gibt ja nun auch patienten die diese vergessen. sollte ein facharzt gegenzeichnen?
    auf dem narkoseprotokoll zeichnet mein chef dann gegen.

    vielen dank für eure erfahrungen,
    tara



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  2. #2
    Platin Mitglied
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    Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen. Warum angeforderte Untersuchungen nicht dokumentiert werden kann ich nicht nachvollziehen - allerdings dürfte sowas in der ambulanten Anästhesie auch eher die Ausnahme darstellen.
    Ansonsten ist ein 4-Augenprinzip mit grundsätzlicher Kontrolle aller Anordnungen durch einen Facharzt sicher wünschenswert aber wohl für die wenigsten Kliniken realisierbar. Letztlich ist es eben dann auch deine Verantwortung als Assistenzarzt eben keine groben Fehler zu machen und bei Unsicherheit Rücksprache zu halten.
    Schwerwiegende Vorerkrankungen sollten allerding bei einem ambulanten Klientel sowieso eher die Ausnahme darstellen - im Gegensatz zur Klinik.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von tara84 Beitrag anzeigen
    ist das so üblich?
    Ich kenn's tatsächlich etwas anders... allein prämedizieren nach drei, vier Wochen in der Klinik.

    Solange die Bereichsoberärzte telefonisch verfügbar sind, okay...
    Aber gerade bei etwas komplexeren Fällen wird's auch dann teilweise schwierig. Vor allem, weil gerade diese Patienten gefühlt noch später prämediziert werden als die anderen.

    Letzte Woche hatte ich so ein Erlebnis.
    Prämedikation für ne MRT-Verlaufskontrolle bei nem Syndromkind. MRT soll am nächsten Tag erfolgen.
    Tut sowas echt not?
    Ja, es war kein echtes Hochrisikokind, sondern einfach "nur" Trisomie 21 mit Zustand nach AVSD-Korrektur... aber die Kleine hatte nun mal nen Apoplex gehabt. In der Gesamtschau durchaus ein Patient, den man nicht um 16:00 in der Sprechstunde haben möchte, wenn am nächsten Morgen um 07:30 das MRT starten soll und man noch die Zugangsanlage organisieren muss, weil die Pädiater sich von uns nen sono-gesteuerten Zugang wünschen, weil sie in dieses Kind keine Viggo reinkriegen.


    Zitat Zitat von tara84 Beitrag anzeigen
    sollten voruntersuchungen vermerkt werden?
    Ja. Definitiv.
    Auf dem Narkoseprotokoll gehört eindeutig vermerkt, dass zB noch ein TTE zur Abklärung des auskultatorisch festgestellten Vitiums aussteht.

    Und gerade bei wichtigen Sachen kommuniziere ich gerne direkt mit dem Stationsarzt.

    Ich habe nämlich mittlerweile die Überzeugung, dass das, was ich auf das Narkoseprotokoll unter "zu erledigen" schreibe, nur in 15-20% der Fälle von der Station tatsächlich registriert wird.
    Geändert von Shizr (05.06.2017 um 16:32 Uhr)



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  4. #4
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    Als meine Freundin eine ambulante Op bekommen hat sollte sie den Bogen ausgefüllt mitbringen. Der Anästhesist hatte dann nur gesagt, "Wir machen eine kurze vollnarkose, Sie sind ja gesund, da passiert nix. Haben sie noch fragen?" Aufklärungsfeld dann alles freigelassen und nichts notiert. Na ja...

    Ich sollte ab der ersten Woche auch alles alleine prämedizieren, wir haben aber auch einen älteren Ltd. OA bei dem keiner so recht weiss was er den ganzen Tag macht, aber für Nachfragen und Patienten mit anschauen beim prämedizieren kann man ihn immer anrufen. Ansonsten alles alleinverantwortlich.



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  5. #5
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    Da gibt es bei uns auch so einen von den Gefäßchirurgen... Der gehört quasi schon zum Inventar und es wird gemunkelt, er würde in der Klinik wohnen - egal wann man da ist, man sieht ihn. Tag und Nacht. Operieren darf er aber nicht mehr. Ist auch schon gefühlte 100 Jahre.. Wie bei Dir, den kann man rufen wann man will und er steht parat.



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