Da wirst du wohl die Studienordnung deiner Uni lesen müssen.
An meiner uni gibt es sowas afaik nicht.
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Gibt es eine zeitliche Begrenzung oder Höchstzahl an Semestern innerhalb derer das Humanmedizinstudium abgeschlossen sein muss? Ich frage deswegen, weil ich im WiSe 2010/11 begonnen habe aber erst nächstes Jahr im April 2018 den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung schreiben möchte (Wird dann mein 1. Versuch). Bin scheinfrei und hab nur noch 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung, danach PJ. D.h. ich bin frühestens 2019 fertig mit dem Studium. Kann die Uni mich exmatrikulieren weil ich zu lange gebraucht habe? Kann ich irgendwelche anderen Probleme bekommen? Mache mir echt sorgen.
Da wirst du wohl die Studienordnung deiner Uni lesen müssen.
An meiner uni gibt es sowas afaik nicht.
das müsste Ländersache sein, also definitiv die Studienordnung lesen. Das einzige was anfallen kann sind Langzeitstudiengebühren, ein ''zu lange gebraucht'' gibt es eig nicht.
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Ich bin euch sehr dankbar für eure Antworten. Ich fühle mich etwas beruhigter.