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Also wie das in Berlin ist weiß ich natürlich nicht aber bei uns in Frankfurt gibt es eine Begrenzung also solltest du das auf jeden Fall abklären, es ist anscheinend schon prinzipiell möglich sowas festzulegen.
Aus unsere Studienordnung als Beispiel:
§ 29 Befristung des Studiums
(1) Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) muss spätestens zum Ende des 8. Fachsemesters, der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) spätestens zum Ende des 20. Fachsemesters bestanden sein.
[...]
(3) Wer die Fristen nach Abs.1 und 2 überschreitet, verliert den Anspruch auf weitere Teilnahme am Studium und wird exmatrikuliert. Es ergeht ein Bescheid entsprechend § 27 Abs.3.
Kann wohl nur aus triftigen Gründen verlängert werden. Aber meine Uni is auch assi.