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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich hatte deswegen gefragt, da ich in Berlin studiere und ich gehört habe, dass es passieren kann, dass man zu einer Studienberatung gezwungen wird, wo einem Auflagen auferlegt werden können, bis wann man welche Prüfungen absolvieren muss, um nicht exmatrikuliert zu werden. Ich weiß nicht ob es stimmt. Bin offen für weitere Antworten, egal wo ihr studiert oder studiert habt.



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  2. #7
    the day after
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    Ich kenne zumindest jemand der mittlerweile im 28. Semester sein dürfte, kann aber sein, dass da krankheitsbedingt Pause offiziell einlegt wurden.

    Lies die Studienordnung deiner Uni durch.

    Ich würde übrigens diesen Herbst mitschreiben, ne zu lange Lernzeit hält man nicht durch.



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  3. #8
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    Vielen Dank für alle Antworten. Gerne können auch noch weitere Antworten.



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  4. #9
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    Campusnet > Humanmedizin > Downloads > Satzung für Studienangelegenheiten: § 8 (4)

    Vielleicht hilft es?!



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  5. #10
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    Also wie das in Berlin ist weiß ich natürlich nicht aber bei uns in Frankfurt gibt es eine Begrenzung also solltest du das auf jeden Fall abklären, es ist anscheinend schon prinzipiell möglich sowas festzulegen.

    Aus unsere Studienordnung als Beispiel:
    § 29 Befristung des Studiums
    (1) Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) muss spätestens zum Ende des 8. Fachsemesters, der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) spätestens zum Ende des 20. Fachsemesters bestanden sein.
    [...]
    (3) Wer die Fristen nach Abs.1 und 2 überschreitet, verliert den Anspruch auf weitere Teilnahme am Studium und wird exmatrikuliert. Es ergeht ein Bescheid entsprechend § 27 Abs.3.

    Kann wohl nur aus triftigen Gründen verlängert werden. Aber meine Uni is auch assi.



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