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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von denkstdu Beitrag anzeigen
    Also mit einem FA Allgemeinmed und Zusatzbezeichnung Betriebsmed kann ich aus beruflicher Erfahrung nur sagen, macht bitte ein Jahr Innere oder Allgemeinmedizin und nicht nur Chirurgie. Ihr müsst in der Arbeitsmedizin Ergos fahren lassen, EKGs und Lufus beurteilen können, es gibt Internistische Krankheitsbilder die beurteilt werden müssen ob Leute in dem Beruf geeignet sind oder nicht (natürlich auch orthopädische Krankheitsbilder, das will ich nicht abstreiten). Meine Erfahrung war, dass Kollegen, die keinen Innere Backraum hatten sich am Anfang schon recht schwer getan hatten. Wenn man die Zeit und Lust hat, neben dem ganzen Neuen im Bereich Arbeitsmedizin sich auch noch in die Inneren Aspekte noch mit reinzuhängen, dann geht das. Wenn man Familie hat, die einen gerne noch haben möchte nach Arbeitsschluss, tut man sich anders herum wesentlich leichter.
    mbs möchte aber nach dem FA nicht in dem Bereich arbeiten, sondern nur überhaupt einen FA machen vor dem Quereinstieg in Pharma/UB/whatever...



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  2. #12
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    Industrie ist eine Option, aber je mehr ich mich mit Betriebsmedizin beschäftigt habe desto attraktiver erschien mir das, kann mir das mittlerweile sogar sehr gut vorstellen dort zu bleiben. Hatte auch schon Gespräche, bei zwei steht noch eine Hospitation an für die ich erstmal frei kriegen muss (knappe Besetzung, viele Dienste, das übliche Spiel). Das mit den internistischen Untersuchungen ist mir bekannt - aber nein, ich habe keine Familie. Ich habe auch ein zweites Studium parallel absolviert und es war kein Problem...tue mich nicht so schwer schnell Neues zu lernen. Insofern dachte ich dass ich es hinkriegen würde, war ausnahmsweise mal optimistisch. Man muss sich auch in Erinnerung rufen dass man für einen Quereinstieg auch etwas Selbstvertrauen braucht, und immer viel Neues lernen muss. Kenne das von Freunden die in anderen Branchen arbeiten - allein ein Wechsel von Software auf Hardware ist für einen Informatiker eine immense Umstellung, viel mehr noch als von Chirurgie auf Innere wie mir scheint. Und auch das haben die entsprechenden Leute gemeistert obwohl sie auch nur Menschen sind.

    Hab die Ärztekammer Thüringen schon angeschrieben, damit ich es offiziell auch schriftlich habe, zumindest per Mail. Eine verbindliche Auskunft zu kriegen ist aber schwierig, hatte schonmal angefragt, aber da ich gerade in Nordbayern und nicht Südthüringen arbeite - und die Stelle in Betriebsmedizin die mein Favorit wäre in Thüringen ist - verweist man mich immer an die Bayrische Ärztekammer.

    Nur wären die nächsten Betriebsmedizin-Stellen in Bayern so weit von meinem Wohnort weg, dass ich umziehen müsste. Südthüringen wäre günstiger.



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  3. #13
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    @denkstdu: Kommt halt alles auch auf den eigenen Anspruch an.

    Der Anspruch, den die für die Weiterbildung Arbeitsmedizin Verantwortlichen haben, ist bundesweit klar formuliert: 2 Jahre ärztliche Verwaltungstätigkeit in einer Rehaklinik reichen aus, solange man im Rahmen der Weiterbildung ein paar Ergos, ein paar Lungenfunktionen und ein paar "Prüfungen des Hör- und Sehvermögens" miterlebt hat. Als FA Allgemeinmedizin ist man in der Betriebsmedizin ja bezüglich der Erkennung und Behandlung von Krankheiten verglichen mit den Kollegen und verglichen mit dem objektiv gewollten Anspruch deutlich überdurchschnittlich qualifiziert.



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  4. #14
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    Zitat Zitat von mbs Beitrag anzeigen
    Hab die Ärztekammer Thüringen schon angeschrieben, damit ich es offiziell auch schriftlich habe, zumindest per Mail. Eine verbindliche Auskunft zu kriegen ist aber schwierig, hatte schonmal angefragt, aber da ich gerade in Nordbayern und nicht Südthüringen arbeite - und die Stelle in Betriebsmedizin die mein Favorit wäre in Thüringen ist - verweist man mich immer an die Bayrische Ärztekammer.
    Du brauchst nicht die Ärztekammer Thüringen anschreiben, um das schriftlich zu haben, das steht doch ganz klar in der Weiterbildungsordnung. Siehe hier für Thüringen, Seite 35:
    müssen 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
    Was unmittelbare Patientenversorgung bedeutet, ist in §2a definiert:
    Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie,
    Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
    Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und
    Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie,
    Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und
    Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
    Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin, Urologie.
    Da in der WBO für Arbeitsmedizin steht, dass man 24 Monate in "anderen" Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung arbeiten muß, kann man nicht die gesamten 60 Monate einfach nur Arbeitsmedizin machen, obwohl Arbeitsmedizin auch zur unmittelbaren Patientenversorgung zählt. Aber 24 Monate chirurgische Erfahrung würden angerechnet werden.

    Es zählt die Weiterbildungsordnung des Bundeslands, in dem du dich am Ende zur FA-Prüfung anmeldest. Wenn du eh in Thüringen arbeiten willst, wirst du dich wahrscheinlich auch da zur FA-Prüfung anmelden, also paßt das doch. Abgesehen davon, dass in Bayern die Chirurgie-Zeit ja auch anerkannt wird.
    Geändert von Pflaume (17.01.2022 um 20:46 Uhr)



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  5. #15
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    Vielen Dank!

    Gelesen habe ich das auch, hatte aber Zweifel ob ich es richtig verstanden hatte. Wenn etwas günstig für mich ist, dann neige ich dazu daran zu zweifeln, dann brauche ich immer die Beteuerung einer anderen Person oder Instanz, dass es wirklich so ist, am besten schriftlich.

    So viel zum Selbstvertrauen. Aber ich arbeite daran...in jedem Fall danke nochmal!



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