Ein auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierter Versicherungsberater nach 34e GewO (Also nicht: Finanzberater, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler o.ä.) hat insbesondere beim Abwickeln von Leistungsanträgen und der sich daraus ergebenden außergerichtlichen Vertretung idR mehr Erfahrung als ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. Letzterer begleitet den Versicherungsnehmer im Zweifel noch lange genug, wenn konstruktive Lösungsversuche scheitern.Was soll der Versicherungsberater jetzt tun? In diesem Fall ist ein Anwalt eher sinnvoll.