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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    versuch nr. 2 hoffe jetzt klappts...
    ich habe eine etwas komplizierte frage und hoffe sie kann mir hier unkopmpliziert beantwortet werden!? Also, dann will ich mal beginnen...

    ich habe 2000 eine 3 1/2 jährige Berufsausbildung abgeschlossen und danach 10 Monate Zivildienst abgeleistet. Anschliessend die fachgebundene Hochschulreife erworben. Da ich aber meinen Zivieldienst im Rettungsdienst gemacht habe, habe ich seitdem nur noch eins im kopf und zwar Medizin zu studieren! Daher habe ich letztes Jahr angefangen neben meinen Job, (wurde nach Zivi direkt übernommen und bin Sanni auf Notarztwagen) die allgemeine Hochschulreife als Fernstudium zu erlangen.
    Jetzt lautet meine Frage, wieviele Wartesemester ich für die Berufsausbildung, Zivildienst und eventuell für´s abi auf zweiten Bildungsweg anerkannt bekomme?! Da mein Abi wohl eher durchschnittlich ausfallen dürfte ( Vollzeitschule ist um einiges leichter und vor allem kostenlos) wäre mir natürlich wichtig, dass ich möglichst viel Zeit angerechnet bekomme und nicht schon graue Haare bekomme, bis es endlich losgehen kann!!!

    ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

    viele grüße NORBI



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  2. #2
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Hab ne einfache Antwort für Dich, sie wird Dir nur vermutlich nicht gefallen :

    Als Wartesemester zählt alles seit der Erlangung der notwendigen Hochschulreife. Wenn Du bisher also noch keine für Medizin notwendige Hochschulzugangsberechtigung hast, hast Du auch noch keine Wartesemester.........

    Der einzige Strohhalm, den ich Dir noch anbieten kann, ist eine Sonderregelung für Leute, die ihr Abi auf die gleiche Weise machen wie Du, ob´s da allerdings eine gibt, weiß ich nicht.....
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    ist nicht ganz richtig. leuten die ihr abi ueber den 2. bildungsweg gemacht haben wird diese zeit (meistens 2 oder 3 Jahre) als wartezeit angerechnet



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  4. #4
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    auch nicht ganz richtig:
    der zweite Bildungsweg gibt keinen bonus mehr, jedoch kann eine berufsausbildung mit bis zu einem wartesemester pro halbes jahr ausbildung, maximal jedoch 2wartesemester "belohnt" werden.
    zivildienst sollte als dienst eigentlich auch anerkannt werden und ein bis zwei wartesemester bringen.
    und im übrigen:


    steht alles im zvsinfo oder unter http://www.zvs.de



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