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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Guten Morgen zusammen,

    Ich bin derzeit im PJ, das letzte Tertial startet nach Weihnachten und mündliches Examen ist im Mai/Juni 2018. Nun wäre das alles ja zu einfach, deswegen bekomme ich voraussichtlich Mitte Februar mein erstes Kind. ^^"
    Ich würde im Idealfall gerne nicht schieben. Nun ist es aber so, dass das Mutterschutzgesetz kürzlich reformiert wurde und spätestens ab Anfang nächsten Jahres gilt. Und mittlerweile gelten die 8 Wochen Schutzfrist nach Entbindung wohl auch für Studentinnen.

    Muss ich die Zeit, die ich ausfalle, vor-/nacharbeiten und habe ich dadurch irgendwelche Nachteile, sodass ich das Examen nicht pünktlich ablegen kann? Oder kann man den Mutterschutz ohne Konsequenzen nehmen? (Ich weiß z.B. von einer Mutter, die ich kennengelernt habe, dass ihr der Mutterschutz während der Ausbildung angerechnet wurde und sie nicht verlängern musste.)
    Kennt sich jemand von euch damit aus oder weiß, wohin ich mich wenden kann? Ich würde mich bloß gerne schon selbst informieren, bevor mir meine Uni/die Klinik Sachen erzählt, die so nicht mehr stimmen.

    Ich wäre, wenn es körperlich geht, sogar bereit, bis zum ET zu arbeiten (bin zu der Zeit sogar in der Gyn/Geburtshilfe eingesetzt...), aber die 20 Fehltage für das letzte Tertial und die postpartalen 8 Wochen Mutterschutz gehen sich halt gar nicht aus. Am liebsten würde ich natürlich den Mutterschutz regulär nehmen, aber ich möchte auch mal fertig werden mit dem Studium und Geld muss auch bald mal rein... Seufz.

    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende wünsche ich euch!



  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich glaube kaum, dass das so machbar ist, wie du es dir jetzt wünschst. Eine absolute Traumschwangerschaft ohne Komplikationen vorausgesetzt, könnte es mit dem Arbeiten bis zum ET sogar klappen, ziemlich anstrengend wahrscheinlich aber machbar. Die Frage ist, ob du das im Januar/Februar immer noch so möchtest. Gerade beim ersten Kind bereitet man sich doch noch mal besonders auf alles vor und hat eine Menge zu erledigen, besorgen etc. Davon abgesehen kreisen ja auch die Gedanken ständig um das Kind und das kommende Leben. Wie soll das Kind nach der Geburt betreut werden, wenn du zB wirklich nur 20 Fehltage danach nimmst (sofern das eben mit der Schutzfrist geht, weiß nicht, inwiefern das für Studenten verbindlich ist) ? Nimmt Dein Mann dann Elternzeit? Sollte das gehen und eben gesetzlich ok sein, sieht das auf dem Papier zwar machbar aus, aber auch bei einem Flaschenkind stelle ich es mir nicht wirklich entspannt und nächstes Jahr dann auch so gewünscht vor. ET vier Monate später hätte wohl so einiges erleichtert Wie auch immer du dich entscheidest, wünsche ich dir eine schöne Schwangerschaft und einen guten Weg, das alles hinzubekommen.



  3. #3
    Platin Mitglied
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    Hallo! Erstmal alles Gute zur Schwangerschaft! Ich kenne mehrere Mitstudentinnen, die ihr Kind im PJ bekommen haben .

    Was du beachten musst, ist, dass du das PJ, nachdem es beendet wurde, ich meine nach 2 Jahren beendet haben musst. Aber du willst anscheinend eh keine lange Pause machen
    Aber wäre zB nach dem 2. tertial pausieren und danach zum 3. nochmal einsteigen und dann im Herbst Examen machen keine Option? So hat das eine der dreien gemacht, auch ET im Februar, ab Januar zu Hause und im Mai ist sie wieder los.

    Eine andere hat es so durchgezogen, wie du beschrieben hast, also bis zum ET gearbeitet. Sie hatte aber Glück mit der Abteilung und durfte immer um 12 nach Hause.

    Berichte mal, wie du dich entscheidest! An welcher uni bist du?



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