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Hier im Umkreis in dem ich seit Anfang des Monats arbeite (Baden-Württemberg), gibt es seitens des Amtsgerichts noch keine konsequente oder auch transparente Umsetzung des BvGH Urteils. Das bedeutet, dass sich gerade im Nachtdienst alle doppelt und dreifach absichern müssen.
Ich erlebe es ähnlich wie in Hessen bei der Umstellung von HFEG auf PsychKHG, bei dem das Gesetzt im ersten halben Jahr zumindest noch ein lernendes war und gefühlt jeder 2. Tag eine andere Anweisung von Gericht kam.
Bis sich die Zuständigen des PsychKHGs (BW) nicht festgelegt haben, wie die richterlichen Anordnungen der Fixierungen zu handhaben sind und es im Gesetzt festgehalten ist, gehe ich davon aus, dass vieles sich im Graubereich bewegt, was ich hauptsächlich für die Patienten aber auch für die AvDs als sehr unbefriedigend empfinde.