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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    Ist das jetzt in mehreren Bundesländern geändert worden oder arbeitet ihr alle im selbem?
    Bisher war doch die Unterbringung nach Landesgesetz geregelt und dementsprechend auch leider sehr unterschiedlich. Hat sich daran auch etwas geändert?



  2. #27
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    In Hessen ist am 01.08.2017 das PsychKHG in Kraft getreten, es war das einzige, dass noch nach einem Freiheitsentzugsgesetz gearbeitet hatte bis dahin. Colour und ich arbeiten beide in Hessen, sodass wir uns deswegen darüber austauschen

    Leider gibt es weiterhin 16 verschiedene Gesetze, sodass Verlegungen zwischen den Ländern nicht möglich ist... Nur nach BGB.



  3. #28
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    Hallo, kann mir jemand die Frage beantworten, ob sich die Doppelfacharztausbildung KJP und Erwachsenenpsychiatrie in irgendeiner Art Sinn haben könnte, bzw. sich lohnt. Stelle mir die Frage aus dem Fremdjahr Psychiatrie heraus. Die Kombi Neurologie und Psychiatrie kenn ich von Niedergelassenen. Wie sieht's denn im KJP und Erwachsenen- Psychiatrie Bereich aus? Hat jemand da Erfahrungen?



  4. #29
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    Hab die Doppelfacharztausbildung gemacht. Lohnt sich für Jugendliche, für den Umgang mit Familien und den Umgang mit Eltern (Arbeite jetzt in der KJP). Momentan boomt auch die junge Erwachsenen Psychiatrie, also ca. 16-24. LJ. Da wir teilweise explizit nach einer Doppelqualifikation gesucht, oder bei Eltern-Kind- Einheiten, wo jeder was psychiatrisches zu bieten hat. Hat man natürlich auch finanziell einen etwas größeren Verhandlungsspielraum.
    Fachlich finde ich die Doppelqualifikation durchaus eine nette Sache. Es ist finanziell nicht mehr so fordernd, den 2. FA zu machen, da vieles, wie z.B. Balintstunden anerkannt werden und nach 8 Jahren im Psychiatrischen Feld ist die Prüfung auch keine große Herausforderung mehr. Und beide Fächer sind interessant. Sollte vermutlich auch möglich sein, dass du evtl. als FA bezahlt wirst, obwohl du Assistenzarzt bist.



  5. #30
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    Ok, danke erstmal.



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