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  1. #1
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    Hallo ihr liebe,

    ich habe endlich eine Stelle gefunden, aber es gibt Leider wie immer ein Haken und zwar, als ich den Arbeitsvertrag bekommen habe, fand ich, dass im Vertrag diesen Satz steht " Der Arbeitgeber hat das Recht zur Umsetzung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung. Insbesondere ist es ihm unbenommen, dem Arzt aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen eine andere gleichwertige Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe, auch an einem anderen Standort der GmbH, zuzuweisen." Diese Klinik gehört wohl zu einer GmbH mit verschiedenen Filialen. Es mir unangenehm zwischen den Städten zu bewegen. Kann ich eurer Meinung nach etwas dagegen unternehmen, ohne das Stellenangebot zu gefährden?

    Danke euch im Voraus



  2. #2
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    Du kannst versuchen, einen Dienstort in den Vertrag hineinschreiben zu lassen. Ich war mit dieser Forderung mal erfolgreich, aber meistens kommt man damit nicht durch. Aber selbst wenn so eine Regelung wie deine nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht, so steht die Möglichkeit der Versetzung innerhalb der gleichen Firma trotzdem normalerweise im Tarifvertrag drin, so daß das immer möglich ist, wenn nicht im Vertrag ausdrücklich nur ein einziger Dienstort dauerhaft festgelegt ist. Wehren kann man sich deshalb ziemlich schwer, wenn es tatsächlich soweit kommt, selbst wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag steht. Je nach Formulierung bzw. wenn keine Formulierung im Vertrag ist oder ein Dienstort zumindest als erster Dienstort festgelegt ist kann man höchstens versuchen, die Versetzung ggf. zu verzögern, z.B. durch den Versuch, die Zustimmung des Betriebsrats zu fordern oder ähnliches, damit man bis zur Versetzung eine neue Stelle suchen kann.

    Grundsätzlich gilt aber bei einem Krankenhaus genau wie in großen Industrieunternehmen aber, daß man bei mehreren Standorten grundsätzlich damit rechnen muß, auch woanders eingesetzt zu werden. Ich habe auch schon erlebt, daß das in Anspruch genommen worden ist. Der Arbeitnehmer, den man vermutlich zur Kündigung bewegen wollte, hat in der letzten Monatswoche erfahren, daß er zum nächsten 1. an einem anderen Standort der GmbH eingesetzt wird. Ist alles eine Frage der eigenen Verhandlungs-Position.

    Was man dagegen tun kann, ist nur, bei kleinen Unternehmen zu arbeiten, die nur einen Standort haben, oder sich "auf der kleinsten möglichen Stufe", also konkret vom "Klinikum Badendorf" anstellen zu lassen, und nicht von der übergeordneten GmbH. Von Helios habe ich gehört, daß die sich inzwischen in den Verträgen teilweise bundesweite Versetzung von einem Tag auf den anderen offenhalten. So etwas würde ich niemals unterschreiben, aber es finden sich offensichtlich genug Leute, die es tun.



  3. #3
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    Andererseits sind die Kündigungsfristen im ersten Jahr überschaubar... Wenn dir die Klinik gefällt, kannst du doch die Stelle erst mal annehmen. Es spricht ja nichts dagegen, sich weiter nach einem besseren Angebot umzuschauen. Und wenn die Deppen sich dann nach ein paar Monaten zu einer spontanen Versetzung entscheiden, kann man kündigen oder erst mal plötzlich erkranken. Spätestens mit einem lukrativeren Jobangebot auf dem Tisch kann man dann ja auch noch mal mit der Verwaltung über eine Vertragsänderung sprechen. Oder man geht dann halt.



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