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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    ehemals Steve900
    Mitglied seit
    23.04.2017
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    Hallo ihr lieben,

    ich bin noch nicht approbiert und möchte mich bald schon vor dem Examen bewerben. Nach Erhalt einer Zusage werde ich auch sofort nach einer Wohnung suchen, um Zeit zu gewinnen, da die Wohnungssuche lange dauern könnte.

    Ich habe mitbekommen, dass der Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag abschließt, bis die Approbationsurkunde da ist und dass die Zusage nur mündlich gegeben wird. Kann es sein, dass die mündliche Zusage aus irgendeinem Grund wieder zurückgewiesen wird, nachdem man schon einen Mietvertrag unterschrieben hat? Könnte man beim Arbeitgeber nach einer schriftlich dokumentierten Stellenzusage verlangen?

    Vielen Dank für eure Antworte und LG



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
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    Versuch eine schriftliche Zusage unter Vorbehalt des Erhaltes der Approbation zu bekommen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    the day after
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    04.05.2003
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    Ich hatte den Vertrag vor der mündlichen Prüfung und damit auch vor der Approbation vorliegen. In-Kraft-Treten dann mit Erhalt der Approbation. Und das ganze musste zeitnah wieder zurückgesendet werden.



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  4. #4
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Man kann so einen Passus einfach im Arbeitsvertrag einfügen lassen, dass dieser unter der Voraussetzung des Erhalts der Approbation besteht.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Kopfloses Huhn
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    Ich habe eine schriftliche Stellenzusage bekommen (mehrere Wochen) vor meinem Arbeitsvertrag.



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