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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gast17092018
    Guest
    hi!

    Das richtet sich jetzt eigentlich vor allem an die, die schon einen Platz bekommen hatten..aber durchaus auch an die, die vielleicht angerufen und es erfragt haben:
    Wie genau funktioniert die Ortsverteilung eigentlich? Also wer bekommt seine Wunschstudienorte und wer nich?
    UNd bringt es als Zweitstudienbewerber überhaupt etwas, auch jeden anderen Studienort zu akzeptieren??

    danke

    lg



  2. #2
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    Man landet zusammen mit den Wartezeitlern in einem Topf und dann erfolgt die Vergabe nach Ortspräferenz, Sozialkriterium und nachrangig die Note. Steht auch ganz genau auf hochschulstart.de erklärt. Da wir in der Regel aber bessere Noten als die Wartezeitler haben, sind unsere Chancen wohl etwas besser. Wenn du dann noch verheiratet/Kind hast, stehen die Chancen wohl noch besser. So verstehe ich das Merkblatt zumindest. Bitte korrigiert mich falls ich falsch liege .



  3. #3
    Gast17092018
    Guest
    Hi, danke dir.
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil *selbstironie*
    Ich habe den Teil tatsächlich überlesen...jetzt verstehe ich auch endlich, weswegen immer behauptet wurde, wenn das Gutachten der wissenschaftlichen Gründe positiv ausgefallen ist KANN die Uni, die das Gutachten erstellt hat, die Ortsbindung zwingend bestätigen. Das ist dann mehr oder minder eine Garantie das man auch seinen Erstwunsch anerkannt bekommt. Und dann verändert sich auch das Kontrollblatt. Ist das Gutachten nun positiv und wird kein Ortsantrag seitens der Uni zur Ortsbindung gestellt...kann es demnach gut sein, dass man zwar einen Studienplatz erhalten hat...aber eben an irgendeiner anderen Uni seiner Liste und wenn da auch überall Leute waren, die eben ein Sozialkriterium etc. hatten...dann kann man sofern man der ZVS das ermöglicht....auch bundesweit überall anders landen. I got it.
    Ich hatte das nämlich mit der Zulassung überhaupt ein wenig verwechselt. Geleisteter Dienst etc sagen nur etwas über die Zulassung als solche aus- nicht aber über die Orte. danke!
    achso und das mit der Wartezeit habe ich nicht gefunden..auch nicht das mit den Noten. Aber vielleicht auch wieder überlesen. Scheine heute verpeilt zu sein
    cu



  4. #4
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    "Nachdem feststeht, welche Zweitstudienbewerber ausgewählt worden sind, wird in einem zweiten Schritt über die Verteilung auf die Hochschulen entschieden. Für diese Ortsverteilung werden die Zweitstudienbewerber mit den Erststudienbewer- bern, die über die Quote nach Wartezeit ausge- wählt wurden, zusammengefasst; »hochschul- start.de« entscheidet über die Studienortwünsche nach den allgemeinen Regeln über die Ortsvertei- lung. Hierbei ist der einzige Unterschied zu den Erststudienbewerbern, dass bei den Zweitstudi- enbewerbern auf das Prüfungsergebnis (Gesamt- note) des Erststudiums als nachrangiges Vertei- lungskriterium zurückgegriffen wird."



  5. #5
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    Ich musste das Merkblatt auch mehrfach lesen, um an die gewünschte Info zu gelangen



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