Nach meiner Einschätzung (bin kein Jurist) ist so ein Paragraph per se erst mal zulässig und auch nicht so ungewöhnlich. Entscheidend ist aber vielmehr, ob man Dir die Möglichkeit eingeräumt hat, die Überstunden in vollem Umfang zu nehmen (da hapert es ja in den meisten KH). Falls nein, solltest Du dann wirklich professionellen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen
Ich habe übrigens nach einem Hin und Her an allen KH-Stellen die Ü-Std. in voller Höhe als Freizeitausgleich bekommen. M.E. auch die vorteilhaftere Variante, weg. Steuern etc.