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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    unsensibel Avatar von Lava
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    Mein Ex-Arbeitgeber verweigert mir die Auszahlung meiner Überstunden, die nach Beschäftigungsende noch bestanden mit der Begründung, dass ein Paragraph im Dienstvertrag Folgendes besagt:

    "Anfallende Mehrstunden werden grundsätzlich werden grundsätzlich in Freizeit abgegolten" Beim Ausscheiden aus den Diensten der RkK gGmbH müssen Urlaub und evtl. Freizeitabgeltung wahrgenommen sein"

    Ist so ein Paragraph überhaupt zulässig? Kennt sich da jemand aus? (Nein, ich kann den Marburger Bund nicht fragen, weil ich da immer noch kein Mitglied bin)
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Nach meiner Einschätzung (bin kein Jurist) ist so ein Paragraph per se erst mal zulässig und auch nicht so ungewöhnlich. Entscheidend ist aber vielmehr, ob man Dir die Möglichkeit eingeräumt hat, die Überstunden in vollem Umfang zu nehmen (da hapert es ja in den meisten KH). Falls nein, solltest Du dann wirklich professionellen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen
    Ich habe übrigens nach einem Hin und Her an allen KH-Stellen die Ü-Std. in voller Höhe als Freizeitausgleich bekommen. M.E. auch die vorteilhaftere Variante, weg. Steuern etc.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
    unsensibel Avatar von Lava
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    OK, das wäre nämlich mein Punkt, dass es so viele Überstunden waren, dass ein vollständiger Ausgleich nicht möglich war. Morgen findet ein Schlichtungsverfahren statt. Ich hoffe, dass sie mir ein Angebot machen, sonst geht's vor Gericht weiter.
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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    "Beim Ausscheiden aus den Diensten der RkK gGmbH müssen Urlaub und evtl. Freizeitabgeltung wahrgenommen sein"
    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube ehrlich nicht, dass das zulässig ist.


    Für Urlaub ist es definitiv nicht zulässig. Wenn du den zwischen Kündigung und Vertragsende nicht mehr nehmen kannst, ist das nicht dein Problem.
    Bei Überstunden ist es m.W. ziemlich genau so.


    Diese Klausel solltest du mal mit einem Arbeitsrechtler besprechen.
    Gibts irgendwelche Juristen in deinem Bekanntenkreis?



  5. #5
    unsensibel Avatar von Lava
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    Ich hab ja schon einen Anwalt. (Witzigerweise hat der zwar meinen Dienstvertrag gelesen, aber zu diesem Punkt gar keine Stellung genommen bzw. eine Aussage gemacht). Das Schlichtungsverfahren findet erstmal ohne rechtlichen Beistand statt und beide Seiten können den Vorschlag vom Schlichter ja annehmen oder halt nicht.
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