teaser bild
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 15
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Für Urlaub ist es definitiv nicht zulässig. Wenn du den zwischen Kündigung und Vertragsende nicht mehr nehmen kannst, ist das nicht dein Problem.
    Aber nur, wenn man ihn noch (rechtzeitig?) beantragt hat und der Antrag abgelehnt wurde (und man das auch nachweisen kann). Nur so als grundsätzliche Anmerkung. Das ist aus meiner Sicht erstaunlich oft ein Problem. Bei Lava vermutlich nicht.

    (bin auch kein Jurist)

    Zur eigentlichen Frage Lavas kann ich leider keine Erfahrung beisteuern.



  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Registriert seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Aber nur, wenn man ihn noch (rechtzeitig?) beantragt hat und der Antrag abgelehnt wurde (und man das auch nachweisen kann). Nur so als grundsätzliche Anmerkung. Das ist aus meiner Sicht erstaunlich oft ein Problem. Bei Lava vermutlich nicht.
    Nein. Eben nicht.

    Wenn ich zum Zeitpunkt X zu einem zukünftigen Zeitpunkt Y kündige, stellen sich für den Arbeitgeber zwei Fragen.
    1. Hat der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt X noch Urlaubsanspruch, der nicht gewährt wurde? Wenn ja, dann
    2. Ist es möglich, zwischen Zeitpunkt X und Zeitpunkt Y den Urlaubsanspruch zu gewähren?

    Wenn es nicht mehr möglich ist, den Urlaub zu gewähren, dann muss der Arbeitgeber ihn ausbezahlen.

    Es funktioniert eben nicht so, dass der Arbeitgeber dann sagen kann "''Ätsch, du hättest noch acht Urlaubstage übrig, aber die hättest du halt mal vor deiner Kündigung beantragen müssen".
    Auch wenn Arbeitgeber das immer wieder behaupten.



  3. #8
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Nein. Eben nicht.

    Wenn ich zum Zeitpunkt X zu einem zukünftigen Zeitpunkt Y kündige, stellen sich für den Arbeitgeber zwei Fragen.
    1. Hat der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt X noch Urlaubsanspruch, der nicht gewährt wurde? Wenn ja, dann
    2. Ist es möglich, zwischen Zeitpunkt X und Zeitpunkt Y den Urlaubsanspruch zu gewähren?

    Wenn es nicht mehr möglich ist, den Urlaub zu gewähren, dann muss der Arbeitgeber ihn ausbezahlen.

    Es funktioniert eben nicht so, dass der Arbeitgeber dann sagen kann "''Ätsch, du hättest noch acht Urlaubstage übrig, aber die hättest du halt mal vor deiner Kündigung beantragen müssen".
    Auch wenn Arbeitgeber das immer wieder behaupten.
    So ist es, und deswegen würde ich mir auch nicht in irgendeiner Schlichtung den Schneid bzw. die Stunden "abkaufen" lassen. BTW, was ist dabei eigentlich herausgekommen? Bisweilen wird ja ein Faß aufgemacht von wegen nicht angeordnete Überstunden usw. Wenn aber alles sauber dokumentiert ist, sollte der TE aber nichts zu befürchten haben.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #9
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
    Registriert seit
    17.07.2004
    Ort
    8037
    Semester:
    Endspurt zu... äh ja... zu...
    Beiträge
    11.799
    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    OK, das wäre nämlich mein Punkt, dass es so viele Überstunden waren, dass ein vollständiger Ausgleich nicht möglich war. Morgen findet ein Schlichtungsverfahren statt. Ich hoffe, dass sie mir ein Angebot machen, sonst geht's vor Gericht weiter.
    Und was kam raus?
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



  5. #10
    unsensibel Avatar von Lava
    Registriert seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
    Beiträge
    30.076
    Es gab eine Einigung

    Ich krieg zwar nicht alles, aber so ca. 3/4 von dem Betrag und immerhin ist es jetzt vorbei. Wenn das jetzt noch vor Gericht gegangen wäre, hätte ich erstmal nochmal 2000€ vorstrecken müssen und das hätte sich dann noch länger hingezogen für ein paar Kröten mehr. Nee nee, ist schon gut so.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook