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Bei mir war es ähnlich, ich konnte damals bei Hochschulstart einen Härtefallantrag auf Ortswechsel stellen.
Dabei mußte ich bei Hochschulstart dann eidesstattlich angeben,daß ich eingeschrieben war, auch den Nachweis, daß der Prüfungsanspruch erhalten geblieben war.
Am besten Du schaust in den Antragsformularen oder fragst direkt bei Hochschulstart.
Du bräuchtest hierfür zudem noch die entsprechenden medizinischen Unterlagen, Bescheinigungen, ggf. auch ein Gutachten....
Bei mir hatte das mit dem Ortswechsel damals geklappt....
Viel Glück! alex