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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
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    Ich klinke mich hier auch einmal ein, ich arbeite 75 %. Leider wird wirklich nur selten gesehen, dass Teilzeitkräfte schon auch Nachteile haben. Gibt es eigentlich Möglichkeiten sich dagegen zu wehren, dass man nicht so viel Dienste wie die Vollzeitkräfte machen muss? Finde das schon ziemlich unfair, zumal die Zeiten für die Weiterbildung ja trotzdem nur zu 75% zählen bei deutlicher Mehrarbeit, Oft habe ich sogar am meisten Dienste im Monat...



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  2. #37
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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  3. #38
    Neonaten-Schaukeldienst Avatar von aschenputtel1977
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    Ich kenne eigentlich so, dass man auch "nur" anteilig Dienste macht. Also die 75% Kraft macht nur 75% der Dienste… Wie wird denn gerechtfertigt, dass ihr 100% der Dienste macht??? Zum eigentlichen Thema kann ich nicht soviel beitragen (noch nicht). Wird dann aber auch anders, wenn dat Murmel da ist und die Elternzeit vorbei. Hab nur noch keinen rechten Plan wie



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  4. #39
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von Herbstblume90 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich würde den Thread sehr gerne lesen, aber ich kann nur die erste Seite öffnen, keine weiteren. Woran könnte das liegen? Ich hab mich schon abgemeldet , es unangemeldet versucht, dann bei angemeldet ... aber es öffnet die Seiten einfach nicht. Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden soll, deswegen dachte ich, ich kommentiere einfach mal und warte ab... Vielleicht fällt jemandem ja was Gutes ein!
    Müsste jetzt eigentlich wieder gehen Muriel hats repariert, glaub ich.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #40
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    Die Ableistung von Bereitschaftsdiensten einschließlich Bereitschaftsdiensten am Wochenende unterliegt keiner beschränkten Anzahl von Diensten pro Monat, sondern der Beschränkung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Jahr, die nach dem Arbeitszeitgesetz 48 Stunden beträgt. Hierauf anzurechnen ist Ihre Regelarbeitszeit – in Ihrem Falle 30 Stunden – sowie in vollem Umfang die Bereitschaftsdienstzeiten. Analog Ihrer Teilzeittätigkeit verringert sich vorgenannte Höchstgrenze im demselben Verhältnis wie die regelmäßige Arbeitszeit vollbeschäftigter Ärztinnen und Ärzte allerdings nur, wenn Sie auf Antrag eine geringere Arbeitszeit wegen der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahre oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen beantragt haben. In diesem Falle betrüge Ihre wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienste 36 Stunden.


    Ich hatte mich diesbezüglich mal erkundigt. Da ich aus keinem der o.g. Gründe reduziert habe gibt es da keine Grenze.



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