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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Platin Mitglied Avatar von Joolz
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    Ich denke schon, dass das übers Arbeitsamt gehen würde. Bedingung wird eben sein dich dort arbeitsuchend zu melden. Ich würde mal beim zuständigen Arbeitsamt anrufen und fragen. Die wissen das sicher.
    Warum du aber mit 23 ohne Studium nicht in die Familienversicherung darfst versteh ich leider auch nicht ganz. Hast du da nochmal explizit bei der Krankenkasse nachgefragt?



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    10. Semester
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    595
    Wenn du mindestens ein Jahr FSJ / Ausbildung / Vollzeit Arbeit zusammen hast in den letzten 2 JAhren, hast du Anspruch auf ALG und damit auch auf die Zahlung von KV/PV/RV. Das bedeutet, dass man sich lediglich Arbeitslos (nicht Arbeitsuchend, der Anspruch auf ALG ist bedingt durch eine Arbeitslosmeldung) muss. Dafür muss man sich zur Verfügung stellen. Sprich: sagen dass du dich auch auf stellen bewirbst, obwohl du studieren willst. Sobald du den Bescheid hast dass du anfängst, einfach das Ding in Kopie einreichen und dich zum Beginn der Vorlesungen abmelden. Das maximale was du dafür leisten musst, ist einen 3-seitigen Antrag auszufüllen, eine Arbeitsbescheinigung beim FSJ abzugeben und VIELLEICHT einen Termin wahrnehmen, das hängt davon ab, wie die AA da drauf ist. Perso mitnehmen & LL, sofern man den nicht mit Tag/Monat/Jahr zusammen bekommt. Und sich nicht abwimmeln lassen.



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