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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!

    ich habe folgendes Problem. Ich habe an der Uni Göttingen durch das verpassen der 18-Monats-Frist (man muss jede Prüfung innerhalb von 18 Monaten nachdem man sie das erste mal angetreten hat bestehen) nun den Prüfungsanspruch verloren. Versuche hatte ich nur 2 verbraucht.

    Wirkt sich das auf den Prüfungsanspruch an anderen Universitäten aus? Dort ist oft nur die Rede von nicht bestandenem Drittversuch in den Prüfungsordnungen.

    Kann mir jemand sagen an wen ich mich wenden muss für mehr Informationen?

    Danke schon mal und viele Grüße!



  2. #2
    Banned
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    Sofort rückwirkend krankschreiben lassen mit nem plausiblen Grund und dann entsprechende Story vorschieben. Hatte einige Freunde in einer ähnlichen Lage, hatten aber den 3ten Anspruch verkackt. Wird bei dir möglicherweise ähnlich aussehen. Wenn du das nicht kannst dann kannst du einpacken.

    Stell übrigens vorher sicher, dass dich deine Anfragen nicht in den Arsch beissen können; sprich stell sicher dass du nicht die "ehrliche" Version schilderst (Mitleid gibt's von niemandem, auch wenn es anfangs den Anschein haben kann) , wenn sie dich ins Abseits stellen könnte, hatte einen Kollegen, der hat seine ehrliche Geschichte dem Sekretariat geschildert, und dann "plötzlich" geändert, die kamen sich verarscht vor und er musste sich nen Anwalt besorgen.



  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
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    Rückwirkende Krankschreibung? Ähhhhhm...
    I'm a very stable genius!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von thomas189 Beitrag anzeigen
    Wirkt sich das auf den Prüfungsanspruch an anderen Universitäten aus? Dort ist oft nur die Rede von nicht bestandenem Drittversuch in den Prüfungsordnungen.
    Ja, das wirkt sich auf den Prüfungsanspruch aus.
    Einschreibeordnungen und/oder Hochschulrahmengesetze schreiben in aller Regel relativ gnadenlos fest, dass nicht immatrikuliert werden darf, wer endgültig einen Prüfunganspruch für das jeweilige Fach verloren hat. Ausnahmeregelungen gibt es da m.W. nicht.


    Hypothetisch könntest du einen Härtefallantrag stellen und beantragen, dass dir die Frist rückwirkend verlängert wird, aber die Uni Göttingen wird dich dann zweifellos fragen, wieso du diesen Antrag nicht vor Fristablauf gestellt hast.

    Und offen gesagt: Ich bezweifle, dass es dir gelingen wird, diese Frage zufriedenstellend zu beantworten.
    Kurz gesagt: Deine Chancen, das Studium in Deutschland fortzusetzen, stehen jetzt, da du die Frist hast verstreichen lassen, leider eher beschi**en.



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Hier im Forum gab es glaub ich irgendwo einen Thread, in dem Unis genannt wurden, die Studenten, die endgültig nicht bestanden hatten, aufgenommen haben.

    Falls das nicht klappt müsste man zur Not den Umweg über Österreich nehmen.



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