Marburg zum Beispiel hat in der Vorklinik die 18-Monatsregelung abgeschafft. Das wäre sonst vielleicht eine Alternative für einen Wechsel.
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Ich nehme an, dass jetzt bereits das Ergebnis der Nachprüfung (also der Zweitversuch) aussteht. In Göttingen werden die Nachprüfungen immer schon kurz nach der eigentlichen Klausur geschrieben.
Die nächste Chance wäre dann die Klausur Ende des Wintersemesters und damit wären die 18 Monate dann überschritten.
Marburg zum Beispiel hat in der Vorklinik die 18-Monatsregelung abgeschafft. Das wäre sonst vielleicht eine Alternative für einen Wechsel.
Laut Gerüchteküche wurde eine ähnliche Frist bei uns aus der Prüfungsordnung genommen, da sie rechtlich nicht haltbar sei. Das aber nur nebenbei. Ich denke, du willst nicht unbedingt den rechtlichen Weg gehen. ;)
Ansonsten lässt sich über Härtefallantrag einiges machen. Es muss ja nicht die "rückwirkende Krankschreibung" sein, aber vielleicht kannst du mittels Attest nachweisen, dass du z.B. während eines Nachprüfungstermins krank warst (selbst wenn du "eigentlich" damals nicht mitschreiben wolltest). Erfahrungsgemäß ist da einiges an Handlungsspielraum fürs Prüfungsamt/Studiendekanat vorhanden.
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Nicht so direkt. Die Personen wären nur die ersten zwei Semester bei mir und sind dann quasi in der Anatomie "hängengeblieben", danach hatte ich nicht mehr viel Kontakt zu ihnen. Hab dann nur mitbekommen, dass sie 18 Monate später immer noch keinen Anatomieschein hatten und bei Facebook gesehen, dass die Personen eben jetzt ins Hannover bzw. Köln weitermachen.
Nehmen mal an, die haben sich ganz normal aufs höhere Fachsemester beworben. Von einer Person weiß ich auch sicher, dass sie zwangsexmatrikuliert wurde. Das hat sie mir nämlich noch erzählt. Dann hab ich sie aber aus den Augen verloren.