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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Rückwirkende Krankschreibung? Ähhhhhm...
    Ich kenne jemanden, da hat das funktioniert. Und ich kenne denjenigen persönlich, also nicht über 10 Ecken... Ich kann quasi bestätigen dass das funktionieren kann.
    "Sometimes I sit quietly and wonder why I am not in a mental asylum. Then I take a good look around at everyone and realize.... Maybe I already am."






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  2. #7
    straight outta hell
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    In Göttingen?

    Die sind da in der Regel gnadenlos was ihre 18-Monate-Frist angeht. Ich mein, versuchen kann mans ja aber ich würde mir da eher wenig Hoffnung machen.

    Die einzige Chance wäre wohl, sich zu exmatrikulieren bevor man zwangsexmatrikuliert wird.

    Ansonsten weiß ich sicher von zwei Leuten aus meinem damaligen Semester, die in Göttingen aus eben diesem Grund exmatrikuliert wurden und jetzt in Hannover bzw. Köln studieren. Modellstudiengänge scheinen da etwas kulanter zu sein was den Prüfungsanspruch betrifft.



  3. #8
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    Nene, in BaWü. Hier an meiner Uni scheint da irgendwie mit Attesten sehr viel machbar zu sein, hab ich den Eindruck. Nicht zuletzt aufgrund dieser einen Person, die wegen jedem Quatsch mit einem Attest ankommt und wo echt alles immer irgendwie durchgeht...
    "Sometimes I sit quietly and wonder why I am not in a mental asylum. Then I take a good look around at everyone and realize.... Maybe I already am."






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  4. #9
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    Ich hab mich falsch ausgedrückt. Die Frist läuft erst im September aus. Sprich ich könnte noch einen Härtefallantrag stellen. Es wird nur in diesem Semester eben keine Wiederholungsprüfung angeboten und ich habe keine Möglichkeit mehr die Prüfung abzulegen obwohl ich ja noch einen Versuch hätte. Ich warte jetzt mal das Ergebnis ab und stelle dann wahrscheinlich den Antrag. Danke für eure Antworten!



  5. #10
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Wird die Prüfung ausnahmsweise in diesem Semester nicht angeboten oder grundsätzlich nur im Sommersemester? Ersteres wäre vielleicht keine extrem schlechte Begründung. Welches Ergebnis wartest du ab?

    Viel Erfolg und Glück!



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