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Diamanten Mitglied
Du kannst die Miete erheblich kürzen. Dazu würde ich mich aber zB beim Mieterschutzbund beraten lassen. So blöd es ist: Aber ich würde umziehen. Schimmel in dem Ausmaß, wie Du es beschreibst, kriegst Du nicht mal eben weg
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schmierig
Ätzend.
Schadensersatz für die Umzugskosten kommt unabhängig von einer Mietminderung durchaus in Frage.
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Jodelschnepfe
Ich könnte mir vorstellen, dass es etwas schwierig würde, den Vorsatz bzw die Vertuschung des Schimmelbefalls (durch wen auch immer) zu beweisen.
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schmierig
In welchem Zusammenhang jetzt? Vorsatz oder Täuschung braucht es grundsätzlich weder für die Minderung noch für den Schadensersatzanspruch.
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Jodelschnepfe
Für die Minderung auf keinen Fall, Erstattung der Umzugskosten könnte schwierig werden.
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