Ja klar. Du hast ein EG und ein Obergeschoss, nur halt mit Schrägen. Ein "Geschoss" ist es in NRW erst, wenn die Fläche im OG zu 2/3 höher ist als 2,3m; sprich, Du kannst bequem die Schlafzimmer und Bäder oben unterbringen
Achsoooo, jetzt kann ich mir was darunter vorstellen