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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Foren-Community,

    ich habe eine kurze Frage. Derzeit mache ich einen Teil des Pflegepraktikums (über 60 Kalendertage). Ich dachte nun immer, falls ich in dieser Zeit krank würde, könnte ich die fehlenden Tage einfach "hintendran hängen". Die zuständige Pflegedienstleitung meinte nun, das ginge nicht. Ich könne maximal den/die Krankheitstag/e an meinen freien Tagen ableisten, dürfte aber auf keinen Fall auf eine längere Gesamtdauer als 60 Kalendertage kommen.

    Stimmt das? Oder war meine Info falsch?

    Danke und viele Grüße!



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Migole
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    Eigentlich ist genau das korrekt. Also sofern auf dem Zeugnis Fehltage eingetragen sind, muss der Gesamtzeitraum um die entsprechenden Tage verlängert sein. Allerdings ist mir bisher kein Fall bekannt in dem die Tage tatsächlich auf dem Zeugnis aufgetaucht sind (ich war in 2/3 KPPs krank. In der Pädi auch definitv auf der Station angesteckt). Wäre ja noch schöner wenn man in einem unbezahlten Praktikum noch nacharbeiten dürfte. Man sollte natürlich nicht unbedingt schlafende Hunde aka die PDL wecken. Ich habe einfach eine AU bei der Stationsleitung eingereicht und die haben das abgenickt und das wars. Meinen Stempel habe ich von der PDL in jedem Fall bekommen.

    P.s. es gibt einen eigenen Thread im übergeordneten Forum zum KPP. Eventuell kann man das dahin verschieben



  3. #3
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    MUSS der Stempel bzw. die Unterschrift eigentlich von der PDL sein? Meine Stationsleitung hatte mir angeboten, dass sie mir den Zettel auch stempeln und unterschreiben könnte, da die PDL bei uns nicht in die Pötte kommt...



  4. #4
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    Aber könnte man dann nicht auch quasi 3 von 4 Wochen krank sein und es passiert nichts? ich hab das so verstanden das verlängert werden muss um genau sowas zu verhindern..



  5. #5
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    Migole hat doch alles dazu gesagt. Den meisten Stationen ist es einfach egal, unabhängig davon was die offizielle Regelung ist.



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