Also ich hoffe auch 2019 noch meinen Platz zu bekommen, um nichts zu riskieren und vielleicht habe ich irgendwas überlesen, aber ich sehe anhand dieses Artikels jetzt nichts was nicht eh schon seit dem Urteilsspruch vom BvfG bekannt war. Somit kein Grund zur (größeren) Panik als eh schon.
Laut Hochschulstart soll das aktuelle Verfahren aber eh definitiv bis zum WS 19/20 (einschließlich) in Kraft bleiben. Wer also jetzt 14/16 Wartesemester hat, sollte mit einer klugen Uni-Wahl seinen Platz noch bekommen. Für die mit weniger Semestern ist diese ungewisse Phase natürlich eine Zitterpartie, klar!