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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #176
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    Hallo ich weiß nicht, ob ihr euch mit dem Thema schon beschäftigt habt oder ob das schon zu Genüge diskutiert wurde, aber ein Freund von mir hat eine Petition gestartet mit der Forderung für eine garantierte Übergangsregelung für alle Wartenden mit Abiturjahrgang 2012 oder 2013. Ihr könnt es euch ja mal anschauen Es darf auch gerne geteilt werden ;)

    https://www.change.org/p/minister-he...share_petition

    Liebe Grüße und ich drücke die Daumen, dass es mit dem Studienplatz klappt!



  2. #177
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    wenn 15 und mehr Wartesemester verfassungswidrig, kann man dann nicht einfach klagen wenn man über hochschulstart keinen Platz bekommt sobald man sich das erste mal mit 15Wartesemestern beworben hat und bekommt Recht gesprochen?

    Bisher dachte ich dass zum WiSe19 die WZ auf 16 Wartesemester ansteigt, wahrscheinlich/unwahrscheinlich?



  3. #178
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    Es gibt keine verfassungswidrige Zahl an Wartesemestern. Dieser Mythos geistert zwar seit langem durch das Internet, stimmt aber nicht. In höherer Instanz wurde dieses Urteil wieder aufgehoben. Die Begrenzung auf vermutlich 8 Wartesemester, die vermutlich ab 2020 kommen wird, hat auch nichts mit einer Verfassungswidrigkeit von mehr Wartesemestern zu tun, sondern vielmehr damit, dass der Studienerfolg bei mehr Wartesemestern wohl geringer ist.

    Meine Prognose für das WS 2018/19 ist 14 / 2,2-2,4. Für das WS 2019/20 würde ich auf 14 / 1,8-2,1 tippen; einen genaueren Tipp kann man erst ab August d.J. abgeben. Ein Anstieg auf WZ = 16 ist möglich, aber meines Erachtens, der Entwicklung im Zeitraum WS 2012/13 - WS 2015/16 nach zu schließen, eher unwahrscheinlich.



  4. #179
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Es gibt keine verfassungswidrige Zahl an Wartesemestern. Dieser Mythos geistert zwar seit langem durch das Internet, stimmt aber nicht. In höherer Instanz wurde dieses Urteil wieder aufgehoben. Die Begrenzung auf vermutlich 8 Wartesemester, die vermutlich ab 2020 kommen wird, hat auch nichts mit einer Verfassungswidrigkeit von mehr Wartesemestern zu tun, sondern vielmehr damit, dass der Studienerfolg bei mehr Wartesemestern wohl geringer ist.

    Meine Prognose für das WS 2018/19 ist 14 / 2,2-2,4. Für das WS 2019/20 würde ich auf 14 / 1,8-2,1 tippen; einen genaueren Tipp kann man erst ab August d.J. abgeben. Ein Anstieg auf WZ = 16 ist möglich, aber meines Erachtens, der Entwicklung im Zeitraum WS 2012/13 - WS 2015/16 nach zu schließen, eher unwahrscheinlich.
    Warum fällt die Zahl von derzeit 15 wieder in dieser Prognose?



  5. #180
    Diamanten Mitglied
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    Aus dem einfachen Grund, dass die Mehrzahl der Warter im Sommersemester Abitur macht, und deshalb zum Wintersemester eine gerade Zahl an Wartesemestern hat. Zum Wintersemester eine ungerade Zahl an Wartesemestern als Grenzwert gab es nur vereinzelt.



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