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  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Spark Beitrag anzeigen
    Für mich ist das so ein klassischer Fall von Einzelschicksalsjuristerei.
    Es geht gerade nicht um einen "Einzelfall", sondern das VG Gelsenkirchen hat - wie ich finde, nicht zu Unrecht - Zweifel angemeldet, dass das anzuwendende Recht überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist.
    Und das BVerfG hat sich davon immerhin so weit überzeugen lassen, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt hat.

    Das BVerfG hat einige andere Vorlagen zu dieser Sache relativ sang- und klanglos zurückgewiesen, irgendwas scheint dieses Mal also anders zu sein.
    Entweder ist ihnen aufgegangen, dass das VG Gelsenkirchen in der Sache doch irgendwie Recht hat, sie wollen ihre Rechtsprechung aus dem NC-Urteil grundlegend ändern oder das VG Gelsenkirchen geht ihnen einfach nur dermaßen auf den Sack, dass sie es mit einem "richtigen" Urteil zum Schweigen bringen wollen.



  2. #17
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    Schöner thread. Fair wäre es die Vorschläge des Masterplans zur WZ umzusetzen,sodass man Abitur oder Ausbildungszeiten mit der WZ verrechnet.
    Die meisten Wartenden dürften mit dem derzeitigen Recht schon zufrieden sein. Sie bekommen ja nämlich einen Studienplatz im Gegensatz zu einer Verlosung.
    Deswegen ist es schon dast dreist,dass jemand der von dem bisherigen System profitiert hat, diese Klage anstrengt und dann die Wartenden als Interessenverband nicht mal ihre Meinung dazu äußern können.
    Wartende können nur hoffen,dass die Politik nicht übereifrig ein Urteil umsetzt und dann am Schluss keine Plätze mehr sicher sind.
    Allerdings dürfte das 2017 wirklich mit Sammelklagen beklagt werden.



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