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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ich habe ja gehofft, irgendetwas falsch verstanden zu haben. Der Fragesteller hat sich irgendwie etwas kryptisch ausgedrückt, was die Stellenbesetzung angeht ("Die Verwaltung berechnet für unsere Abteilung neun besetzte Assistenten-Stellen. Ein drittel davon entspricht der Wahrheit.").
    Da aber ja offensichtlich wirklich 6 von 9 Stellen nicht besetzt sind, kann ich mich den Vorrednern nur anschließen!!!

    1.
    Ab Montag jeden Tag eine Überlastungsanzeige stellen. (Wird zu keiner Änderung führen. Trotzdem die Überlastungsanzeigen stellen.)
    2.
    Montag zum nächstmöglichen Termin kündigen.
    3.
    Wenn die Verwaltung oder der Chef oder einer der Oberärtze unverschämt wird: krankschreiben lassen.
    4.
    Das auch wirklich so durchziehen und nicht noch monatelang mitmachen!

    Insbesondere Punkt 3 nenne ich ungerne. Aber die oben geschilderten Zustände sind eine derartige Katastrophe, daß man da nicht diskutieren muß.



  2. #17
    Ldr DptoObviousResearch
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    Ich würde folgendermaßen modifizieren:

    Überlastungsanzeige + Abmahnung der Pflichtverletzungen (ArbZG, Haftungsrisiko) mit extrem kurzer Frist (72h) und dem Hinweis auf eine außerordentliche Kündigung.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  3. #18
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    Mein Ratschlag:
    1. der Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz den regelmäßigen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz melden (in jedem Bundesland eine andere Stelle). Unser Chef wurde privatrechtlich deswegen zu einer Strafe von 15.000 € wegen Wiederholung verknackt. Da zahlt auch nicht der Arbeitgeber o.ä. Seitdem gibt es de facto keine AZG Verstöße hier mehr.
    § 22

    Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

    § 23 Strafvorschriften

    (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen

    1.

    vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder

    2.

    beharrlich wiederholt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
    2. Den Chef persönlich anzeigen und Schadensersatz fordern. Da sollte noch Geld für euch rausspringen (und bestimmt ein neuer Job ance )
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH Urteil vom 25.11.2010 – C-429/09) hatte im Jahr 2010 einem Arbeitnehmer, der als Feuerwehrmann rund 54 Stunden pro Woche regelmäßig (inklusive des Bereitschaftsdienstes der Arbeitszeit ist) arbeitete einen Schadenersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland und seinem öffentliche rechtlichen Arbeitgeber (Stadt Halle) aufgrund des Verstoßes gegen den Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 zugesprochen. Zur Höhe hat das Gericht nicht geurteilt; dies müsse den nationalen Gerichten /Vorschriften überlassen bleiben, da das Unionsrecht diesbezüglich keine Vorschriften enthalten. Ausdrücklich hat das Gericht betont, dass als Schadenersatz auch ein Freizeitausgleich in Betracht kommen kann, also nicht nur ein finanzieller Ausgleich.



  4. #19
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    Alles was r/Recht ist, aber dir ist klar, dass Chefs/Leitende/Geschäftsführer sich durchaus untereinander informieren bzw. austauschen wenn es um die Besetzung von Stellen geht? Manchmal ist die Welt sehr klein....

    Wenn ich eh meine Zelte abreisse meinetwegen...



  5. #20
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    Zitat Zitat von Logo Beitrag anzeigen
    Alles was r/Recht ist, aber dir ist klar, dass Chefs/Leitende/Geschäftsführer sich durchaus untereinander informieren bzw. austauschen wenn es um die Besetzung von Stellen geht? Manchmal ist die Welt sehr klein....

    Wenn ich eh meine Zelte abreisse meinetwegen...
    Also, ich persönlich würde die Aufsicht informieren. Eine Schadensersatzforderung würde ich nicht stellen, ist aber wie von mir geschrieben möglich. Derjenige, der sich illegal verhält, ist der Chefarzt. So wie es klingt, habt Ihr ihn häufig genug auf den Missstand hingewiesen. Dann ist jetzt Schluss.
    Chefärzte sind meiner Meinung nach keine Mafia, die unbedingten Gehorsam und Sklaverei verlangen. Einige freuen sich auch über einen Assistenten, der wenigstens "Eier in der Hose" hat. Ich glaube nicht, dass diese Anzeige zu dauerhaften Schwierigkeiten bei der Jobsuche führt.



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