teaser bild
Ergebnis 1 bis 3 von 3
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.08.2017
    Semester:
    5
    Beiträge
    67
    Hallo, ich verfolge dieses Forum schon länger und habe nun eine für mich elementare Frage:
    Wie gestaltet sich der Antrag für das Sozialkriterium und wie sieht es aus, wenn ich mich z.B. im April für das Medizinstudium bei Hochschulstart bewerbe und ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum nächsten September angebe. Wird einem dann schon das Sozialkriterium 3 gewährt?



  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    20.04.2017
    Semester:
    11. Semester PJ
    Beiträge
    18
    Hallo,

    jedes, auch befristete, Beschäftigungsverhältnis dessen Ende nach Studiumsbeginn in der Zukunft liegt, kann einen positiven Bescheid bewirken. Wichtig ist z.B., dass das Arbeitsverhältnis bei Bewerbung bereits drei Monate oder länger besteht.

    In jedem Fall würde ich dir aber empfehlen, deine Fragen einfach in einer E-Mail an die für dich zuständige Beratergruppe bei hochschulstart zu richten. So bekommst du zeitnah eine Antwort auf dein Anliegen und kannst dich darauf verlassen, dass die Angaben auch stimmen. Auch auf der Website selbst findet man viele Informationen.

    Viel Erfolg!



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.08.2017
    Semester:
    5
    Beiträge
    67
    Okay, dankeschön



MEDI-LEARN bei Facebook