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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Feddich ;)
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    Mal völlig abgesehen von der juristischen Situation. Wer im 2. WBJ ohne Not alleine arbeitet, hat nicht verstanden, welche Risiken das anästhesiologische Tun mit sich bringt. Natürlich geht es fast immer gut, aber fast immer reicht halt nicht. Beim Aufsicht führen habe ich gelernt, dass das Gefährliche nicht die Schwierigkeiten bei der Lösung eines erkannten Problems sind, sondern viel mehr, wenn ein Problem nicht oder nicht rechtzeitig erkannt wird.

    Dementsprechen gibt es auch ein BGH-Urteil aus den 80ern, das besagt, dass ein Assistenzarzt nur unter unmittelbarer Aufsicht arbeiten darf, eine telefonische Rufbereitschaft reicht aus genau diesem Grund nicht aus.



  2. #17
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Logo Beitrag anzeigen
    Die medizinische Verantwortung trägt aber primär mal der leitende Arzt, ihr Chef.
    Aber wenn was passiert, schwebt zwangsläufig das böse Wort "Übernahmeverschulden" über der TE.
    Und das zu entkräften, ist dann in der geschilderten Situation echt schwierig.


    Es geht hier ja nicht um die Zweitjahresassistentin, die im Dienst allein arbeitet, weil halt sonst keiner da ist.
    Sondern um so richtig, richtig hochelektive Anästhesien. (Und nein, es ist nicht "nur eine Analgosedierung". Das ist wie bei den regionalen Verfahren... dass man ohne Vollnarkose auskommt, steht richtig sicher erst nach Ende der Hautnaht fest.)

    Da den Assistenten im zweiten Jahr hinzustellen ist m.E. schon nicht mehr fahrlässig. Sondern bedingter Vorsatz.
    (Und die telefonische "Rufbereitschaft" - die eben keine Bereitschaft ist, wenn der Chef sich selbst irgendwo feststellt - reicht da eben definitiv nicht aus.)


    Ich finde auch nicht, dass Brutus irgendwas "streng auslegt".
    Sondern ich sehe da viel mehr ein völlig unangemessenes laissez-faire seitens TEs Chef.



  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Absehen von der rechtlichen Geschichte, ein rein praktischer Gedanke:

    Hm... eine Analgosedierung ist bei einem 20jährigen ASA 1- Patienten etwas völlig anderes als z.B. bei einem indolenten Patienten, der seit 50 Jahren 1,5 Päckchen Zigaretten am Tag raucht, nie zum Arzt geht und deswegen seine ausgeprägte Aortenklappenstenose nicht diagnostiziert bekommen hat und es auch nicht für nötig erachtet, seinen Reflux zu kommunizieren.
    Solche Leute gehen dann eben doch mal zum Zahnarzt, wenn der Zahn eitert - ich sehe solche Leute gelegentlich als Augenpatienten, wo die Narkose selbst eigentlich auch für einen Anästhesisten im 1. WBJ nicht schwierig ist (Larynxmaske für 20min); wenn es doof läuft, fischen wir diese Leute auch in der Sprechstunde nicht raus: Formell sind es ja ASA-1-2-Patienten, weil nie irgendjemand eine Diagnose gestellt hat.

    Worst case Szenario: Dieser Patient landet bei dir, aspiriert unter Analgosedierung, du entscheidest dich für eine Narkoseeinleitung, darunter schießt er einen Herzinfarkt und hat überraschenderweise einen schwierigen Atemweg. Blöd... Da hilft dir auch der Chef zwei Gebäude weiter am Telefon nicht.



  4. #19
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    @ Shizr:
    Ja. Ich sehe da aber primär Organisationsverschulden und dafür steht ihr Chef UND der Zahnarzt gerade.
    Die Fälle wo tatsächlich ein Übernahmeverschulden beim Assistenten gesehen wurden, kannst du an einer Hand abzählen, weil der Arbeitgeber eine erhebliche Fürsorgepflicht für den Auszubildenden hat und die Gerichte das auch immer wieder betonen... Das 2. WBJ ist da eher von Vorteil.

    @ rettungshase:
    Das Pat. abkacken, kann immer passieren, ob ASA 1 oder 3. Kürzlich ist eine ältere Dame auch während der Endo verstorben - deswegen klärt man ja auf das Versterben Teil des Erwartungshorizontes ist. Man setzt die Sicherheitsstandards natürlich so hoch es geht, bei elektiv schaut man vielleicht noch ein 3. Mal hin, keine Frage.

    Mir ging es originär eigentlich nur darum, dass ich oft (bei FA Kollegen) den Reflex sehe, dass gerne Anfängern das Gefühl gegeben wird, dass sie dann ein Problem haben (Übernahmeverschulden als Zauberwort auf dem Damoklesschwert), dem muss stark widersprochen werden (auch berufspolitisch)!!
    Der FA/Chef/Klinikbetreiber soll mal seiner Pflicht nachkommen - dazu gehört nämlich auch, dass ich ggf. als FA ungefragt auch mal nach dem Rechten schaue im Dienstgeschäft etc. pp.
    Geändert von Logo (13.08.2017 um 15:37 Uhr)



  5. #20
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    Da den Assistenten im zweiten Jahr hinzustellen ist m.E. schon nicht mehr fahrlässig. Sondern bedingter Vorsatz.
    Wo siehst du hier dolus eventualis?



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