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Mal völlig abgesehen von der juristischen Situation. Wer im 2. WBJ ohne Not alleine arbeitet, hat nicht verstanden, welche Risiken das anästhesiologische Tun mit sich bringt. Natürlich geht es fast immer gut, aber fast immer reicht halt nicht. Beim Aufsicht führen habe ich gelernt, dass das Gefährliche nicht die Schwierigkeiten bei der Lösung eines erkannten Problems sind, sondern viel mehr, wenn ein Problem nicht oder nicht rechtzeitig erkannt wird.
Dementsprechen gibt es auch ein BGH-Urteil aus den 80ern, das besagt, dass ein Assistenzarzt nur unter unmittelbarer Aufsicht arbeiten darf, eine telefonische Rufbereitschaft reicht aus genau diesem Grund nicht aus.